NOZ: Vorsitzender des Beamtenbundes: Jamaika-Koalition muss Tarifeinheitsgesetz zurücknehmen
ID: 1540524
Jamaika-Koalition muss Tarifeinheitsgesetz zurücknehmen
dbb-Chef Klaus Dauderstädt: In der Realität hilft das Gesetz als
Streikbremse nicht
Osnabrück. Der Vorsitzende des Deutschen Beamtenbundes dbb, Klaus
Dauderstädt, fordert von einer neuen Jamaika-Koalition im Bund die
Rücknahme des Tarifeinheitsgesetzes. In einem Interview mit der
"Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte Dauderstädt: "Das Gesetz
benachteiligt kleine Gewerkschaften." Es legt fest, dass nur die
Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern in einem Betrieb
Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abschließen kann. Der dbb werde den
politischen Versuch unternehmen, den Gesetzgeber dazu zu bringen, das
Tarifeinheitsgesetz wieder ganz zurückzunehmen. "Zumal inzwischen die
Realität gezeigt hat, dass das Gesetz als Streikbremse für Ärzte,
Piloten und Lokführer in kritischen Bereichen wie Bahn, Krankenhaus
oder Flughafen gar nicht hilft", betonte der
Gewerkschaftsvorsitzende.
Der dbb hofft auf weitere Verbesserungen, zum Beispiel, dass sich
die Forderung nach einer Bürgerversicherung - also einer gesetzlichen
Zwangs-Krankenversicherung für alle - erledigt, weil FDP und CSU
dagegen seien. "Die Grünen, die die Bürgerversicherung in ihrem
Programm stehen haben, würden sicher in einer solchen Koalition
ähnliche Handschellen angelegt bekommen wie die SPD in einer Großen
Koalition", sagte Dauderstädt.
Der dbb-Vorsitzende sieht in der Tarifrunde die Forderung der IG
Metall zur Arbeitszeit nicht als Vorbild. Die IG Metall verlangt,
dass Arbeitnehmer befristet von 35 auf 28 Stunden in der Woche
verkürzen können. Dauderstädt sagte: "Dass das ein Vorbild für den
öffentlichen Dienst sein kann, bezweifle ich." Er fügte hinzu: "Die
Metallbranche ist zwar meist der zeitliche Vorreiter für Tarifrunden
in einem Jahr, aber nicht immer der inhaltliche Vorreiter. Die
Verhältnisse sind doch andere." Der öffentliche Dienst habe immer
versucht, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wochenarbeitszeit und
Gehalt zu wahren.
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Datum: 14.10.2017 - 07:00 Uhr
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