Am 01.01.2018 tritt das neue Bauvertragsrecht in Kraft.
Die Bauvertragsnovelle, die am 01.01.2018 in Kraft treten wird, bringt für Handwerker und Bauunternehmer wichtige Veränderungen. Das gilt vor allem für Bauvorhaben mit privaten Bauherren. Mit Inkrafttreten des BGB 2018 ist es für Handwerker und Bauunternehmen nicht mehr sinnvoll, dass sie selbst Bauvorhaben mit privaten Bauherren die VOB zugrunde legen. Denn die neuen Regelungen aufgrund der Bauvertragsnovelle vor allem zu Nachträgen sind für Handwerker und Bauunternehmer wesentlich günstiger.
WEKA BGB und VOB Kommentare und Musterbriefe(firmenpresse) - Die Bauvertragsnovelle, die am 01.01.2018 in Kraft treten wird, bringt für Handwerker und Bauunternehmer wichtige Veränderungen. Das gilt vor allem für Bauvorhaben mit privaten Bauherren. Mit Inkrafttreten des BGB 2018 ist es für Handwerker und Bauunternehmen nicht mehr sinnvoll, dass sie selbst Bauvorhaben mit privaten Bauherren die VOB zugrunde legen. Denn die neuen Regelungen aufgrund der Bauvertragsnovelle vor allem zu Nachträgen sind für Handwerker und Bauunternehmer wesentlich günstiger. Legt ein privater Auftraggeber die VOB zugrunde, kann das der Handwerker oder Bauunternehmer akzeptieren – faktisch gilt das neue BGB. Im Praxishandbuch BGB und VOB Kommentare und Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer aus dem Hause WEKA MEDIA finden der Handwerker und Bauunternehmer alle Praxishinweise und Vorlagen auf aktuellem Stand.
Die Kommentare sind speziell für Handwerker und Bauunternehmer geschrieben. Praxisempfehlungen, Ablaufdiagramme und Beispiele zeigen Auftragnehmern, wie die neuen Regelungen des BGB 2018 anzuwenden sind. Schwerpunkt sind dabei Aufträge mit privaten Bauherren nach BGB 2018; aber auch die aktuelle VOB und die Rückwirkung des neuen BGB 2018 auf VOB-Verträge werden aus Handwerkersicht behandelt. Zusätzlich sind im Praxishandbuch BGB und VOB mehr als 400 Formulare und Vordrucke enthalten, mit denen der Handwerker und Bauunternehmer seine Rechte durchsetzen kann.
Neu eingeführt in das BGB 2018 wurde das Anordnungsrecht des Auftraggebers. Mit den Kommentaren und Musterbriefen des Praxishandbuchs BGB und VOB weiß der Handwerker oder Bauunternehmer, in welchen Fällen Anordnungen des privaten Bauherren abgelehnt werden können. Wie bei Anordnungen des privaten Bauherrn die Vergütung einzufordern ist, wird ausführlich und mit vielen Beispielen beschrieben. Handwerker und Bauunternehmer erfahren, wie vorzugehen ist, wenn keine Einigung über einen Nachtragspreis zustande kommt. Verbesserte Möglichkeiten haben Handwerker und Bauunternehmer jetzt bei der fiktiven Abnahme. Auch hier wird ausführlich und mit entsprechenden Musterbriefen gezeigt, welche Maßnahmen ergriffen werden können, wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert. Wie Handwerker und Bauunternehmer Ansprüche auf Abschlagszahlungen bei Mängeln durchsetzen, wird in Praxiserläuterungen mit entsprechenden Musterbriefen erklärt. Welche Möglichkeiten bestehen bei mangelhaften Baustoffen von Herstellern oder Lieferanten die Aus- und Einbaukosten erstattet zu bekommen, zeigen weitere Beiträge und Musterschreiben.
Die mitgelieferte CD-ROM enthält neben den Kommentaren alle Musterbriefe und Musterverträge, die mit jedem Textverarbeitungsprogramm bearbeitet werden können.
Mit dem neuen Praxishandbuch BGB und VOB haben Auftragnehmer alle Praxiserläuterungen und Formulare nach BGB und nach VOB zur Verfügung, um im Baualltag bestehen zu können.
Weitere Informationen:
Titel:BGB und VOB Kommentare und Musterbriefe für Handwerker und Bauunternehmer
ISBN:978-3-8111-7887-8
Umfang:Praxishandbuch mit Kommentaren und Musterformularen, 2 Bände, ca. 2.000 Seiten + CD-ROM mit allen Formularen zur Bearbeitung in Textverarbeitungsprogrammen
* Smartphone nicht enthalten
Preis:349 .- € netto inkl. Versandkosten
Autoren:Rechtsanwalt Markus Fiedler, Rechtsanwalt Alexander Scholz
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WEKA MEDIA GmbH & Co. KG, Stefan Thönges
Römerstraße 4, 86438 Kissing, Fon 08233.23-9116, stefan.thoenges(at)weka.de, www.weka.de/presse
Datum: 17.10.2017 - 09:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1541183
Anzahl Zeichen: 3918
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Thönges
Kategorie:
Bau & Immobilien
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.10.2017
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