EEH MS Anke: AG Tostedt eröffnet Insolvenzverfahren
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EEH MS Anke: AG Tostedt eröffnet Insolvenzverfahren

(firmenpresse) - Der Schiffsfonds EEH MS Anke ist insolvent. Das Amtsgericht Tostedt hat das Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft am 6. Oktober 2017 regulär eröffnet (Az.: 22 IN 67/17).
Im Jahr 2009 emittierte das EEH Elbe Emissionshaus den Fonds Nr. 18 MS Anke. Das Schiff wurde 2011 von der Schiffsgesellschaft übernommen. Für die Anleger stand die Beteiligung allerdings unter keinem guten Stern, da der Charterer den vierjährigen Chartervertrag nach nur wenigen Monaten wieder kündigte. Zu diesem Zeitpunkt waren die Auswirkungen der Finanzkrise auch in der Handelsschifffahrt schon deutlich zu spüren. Aufgrund sinkender Nachfrage bei bestehenden Überkapazitäten konnten viele Schiffsfonds die notwendigen Charterraten nicht mehr erreichen und gerieten in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten.
Auch der EEH Fonds MS Anke konnte in diesem schwierigen Umfeld nicht bestehen und musste Insolvenz anmelden. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MS Anke GmbH & Co. KG wurde am 6. Oktober 2017 am Amtsgericht Tostedt regulär eröffnet. Die Anleger des Schiffsfonds müssen nun mit erheblichen finanziellen Verlusten bis zum Totalverlust ihrer Einlage rechnen.
Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz prüfen zu lassen. Grundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Anleger haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Anlageberatung. Dabei dürfen die bestehenden Risiken der Geldanlage nicht verschwiegen werden. Häufig wurden Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen allerdings als renditestarke und sichere Geldanlage dargestellt und sogar als Baustein für die Altersvorsorge angepriesen. Tatsächlich haben Schiffsfonds in der Regel aber einen spekulativen Charakter. Daher hätten die Anleger über die Risiken wie lange Laufzeiten, erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts umfassend aufgeklärt werden müssen.
Erfahrungsgemäß ist diese Aufklärung in den Beratungsgesprächen oftmals ausgeblieben oder die Risiken wurden nur am Rande erwähnt. Aus solch einer fehlerhaften Anlageberatung können sich Ansprüche auf Schadensersatz für die Anleger ergeben. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.
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Datum: 17.10.2017 - 10:45 Uhr
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