Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Braunschweig
ID: 1541468
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmwandperforation anlässlich Koloskopie, 40.000,- Euro
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmwandperforation anlässlich Koloskopie, 40.000,- Euro, OLG Braunschweig, Az.: 9 U 22/16
Chronologie:
Im Ausgangsverfahren – 1. Instanz: Landgericht Göttingen (Az.: 12 O 20/15), 2. Instanz: Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 9 U 22/16) – wurde festgestellt, dass der Kläger aufgrund einer unzureichenden Aufklärung anlässlich eines Eingriffs (Koloskopie) eine Darmwandperforation erlitt, welche eine Notfalloperation mit weiterem komplizierten Behandlungsverlauf zur Folge hatte. Aufgrund dessen hatte das Landgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 € zugesprochen. Zusätzlich stellte das erstinstanzliche Gericht fest, dass der beklagte Arzt auch dazu verpflichtet sei, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen (sog. Feststellungsurteil).
Verfahren:
Aus diesen zugesprochenen Feststellungsanträgen ging der Kläger nun in einem Nachverfahren erneut vor. Nach umfangreichen Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung konnten sich die Parteien sodann auf eine weitere pauschale Schadensumme in Höhe von 15.000,00 € einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Arzthaftungsprozess entspricht es dem Regelfall, zunächst ein Schmerzensgeld einzuklagen und darüber hinaus die Feststellung zu beantragen, dass die gegnerische Partei auch zum Ersatz der materiellen Schäden (Verdienstausfälle, Pflegemehraufwand, Hausumbaukosten, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, etc.) verpflichtet ist. Nach Rechtskraft eines für den geschädigten Patienten positiven Urteils wird daraufhin im Rahmen eines Nachverfahrens der materielle Schaden gegenüber der hinter den Behandlern stehenden Haftpflichtversicherung aufgezeigt, um mit dieser die weiteren Schäden angesichts des Ergebnisses des Ausgangsverfahrens im Regelfalls einvernehmlich zu regulieren. Im streitgegenständlichen Fall konnte man sich auf einen erfreulichen Betrag in Höhe von weiteren 15.000,00 € einigen, was in Anbetracht des Lebensalters des Klägers im Zeitpunkt der rechtswidrigen Koloskopie (70 Jahre) einen äußerst adäquaten Betrag darstellt, meinen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM und Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwälte für Medizinrecht.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
arzthaftungsrecht
medizinrecht
behandlungsfehler
medizinrecht-duesseldorf
medizinrecht-berlin
schmerzensgeld
ciper-coll
dr-dirk-c-ciper-llm
dirk-ciper
patientenanwaelte
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Qualifzierte Rechtsberatung und -vertretung im Personenschadenrecht, insbesondere Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
Datum: 17.10.2017 - 14:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1541468
Anzahl Zeichen: 2573
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dr ciper
Stadt:
ku damm 217
Telefon: 030 8532064
Kategorie:
Rechtsberatung (privat)
Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.10.2017
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1556 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Braunschweig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Ciper & Coll (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Landgericht Mönchengladbach vom 20.10.2017 Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Irreversible Hirnschädigungen nach Geburtsvorgang, 400.000,- Euro, LG M’gladbach, Az.: 6 O 347/12 Chronologie: Der Kläger wurde Anfang 2010 in der Geburtshilfeklinik des Beklagten zu 1)
Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Düsseldorf ...
Oberlandesgericht Düsseldorf vom 16.10.2017 Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Resektion von Teilen des Dünn- und Dickdarms bei Neugeborenem, 240.000,- Euro; OLG Düsseldorf, Az.: I – 8 U 51/17 Chronologie: Der Kläger wurde im Dezember 2010 in der Klinik der Bekla
Prozesserfolg im Medizinrecht und Arzthaftungsrecht vor dem Landgericht Düsseldorf ...
Landgericht Düsseldorf – aus September 2017 Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler: Querschnittslähmung aufgrund Befunderhebungsfehlers nach häuslichem Sturz, 200.000,- Euro, LG Düsseldorf, Az.: 3 O 106/16 Chronologie: Der Kläger suchte nach einem häuslichen Sturz i
Weitere Mitteilungen von Ciper & Coll
Nebenkostenspiegel 2017 ist da ! ...
Die durchschnittlichen Nebenkosten für Wohnungen im Abrechnungsjahr 2016 betrugen 2,51 € pro qm und Monat. Die ausgewerteten Daten für den Nebenkostenspiegel 2017 basieren auf Abrechnungsdaten aus dem Jahr 2016. Bei den Heizkosten gab es gegenüber 2015 einen leichten Rückgang der Heizkosten
S·K· Steuer-Talk ...
S·K· Steuer-Talk - 26. Oktober 2017, 17.30 Uhr, Frankfurt am Main, Zeilweg 42 - Verschenken zu Lebzeiten oder Vererben - was ist der bessere Weg? Wie wirken sich die Unterschiede auf Ihre Steuerlast aus? Wie "retten" Sie Ihr Haus am besten vor der Steuer? Mit Schenkungen können
TIV- Anleger gewinnt beim LG Berlin ...
Berlin, 17.08.2017 – Nach Auskunft von Frau Rechtsanwältin Linz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten bundesweit tätigen Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 10.08.2017 einen Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt, da dieser nach den Feststellungen de
CLLB zeigen EN-Storage Anlegern Handlungsoptionen auf ...
Berlin, 31.07.2017 – Die EN-Storage AG hat 3 Anleihen emittiert, zudem konnten Anleger Direktinvestments tätigen. Gegen die Verantwortlichen hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ermittlungen wegen des Verdachts des Betruges aufgenommen. Rechtsanwältin Linz, Mitarbeiterin der Kanzlei CLLB R




