Grenzüberschreitendes Arbeiten: Abbau von Barrieren in Sicht
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Seit einer Gesetzesänderung vor zwei Jahren muss sich jedes Unternehmen, das in Frankreich geschäftlich tätig werden will, einer aufwändigen elektronischen Anmeldeprozedur unterziehen. Dabei müssen beispielsweise französisch sprechende Vertreter und eine elektronische Postadresse benannt und umfängliche Unterlagen bereitgestellt werden. Für Betriebe aus dem Baubereich sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Hintergrund dieser verschärften Entsendevorschriften nach Frankreich war die Verhinderung von Missbrauchsfällen in Bezug auf die Scheinselbständigkeit, das Mindestlohndumping und die Schwarzarbeit insbesondere bei osteuropäischen Anbietern von Dienstleistungen. Radshabov: ?In der Konsequenz widerspricht diese Praxis jedoch den Grundfreiheiten des europäischen Binnenmarktes. Darunter leiden auch Handwerksbetriebe aus der Region Karlsruhe, die über Jahre einen festen Kundenstamm in Frankreich aufgebaut haben. Wenn Frankreich nun den Abbau von Marktzugangsbarrieren Richtung Deutschland angeht, begrüßt dies die Handwerkskammer Karlsruhe. Wir fordern die Abschaffung von Anmeldegebühren, Baustellennachweisen sowie die Bestellung eines Vertreters für jeden Einsatz in Frankreich?. Überbürokratisierung, hohe Kosten und unverhältnismäßig hohe Sanktionen widersprechen dem europäischen Gedanken, so der Ansprechpartner der Handwerksbetriebe für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Handwerk Elchin Radshabov.
Bei Rückfragen zum Thema: Elchin Radshabov Tel. 0721/1600-162
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Datum: 25.10.2017 - 08:18 Uhr
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Karlsruhe
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