Back & Frost: Sittenwidrige Löhne? Arbeitsgerichte haben Arbeitnehmern in anderen Fällen zu Lo

Back & Frost: Sittenwidrige Löhne? Arbeitsgerichte haben Arbeitnehmern in anderen Fällen zu Lohnnachzahlungen und höheren Stundenlöhnen verholfen

ID: 154582
(firmenpresse) - Berlin, 19.01.10 In Ihrer heutigen Ausgabe berichtet die Berliner Zeitung über die Arbeitsbedingungen bei der Firma Back & Frost. Teilweise sollen den Arbeitnehmern lediglich Stundenlöhne in Höhe von € 4,81 gezahlt worden sein.

Das Arbeitsgericht Dortmund hat bereits bei Stundenlöhnen des Textildiscounters KIK, der € 5,20 zahlte, eine Sittenwidrigkeit bejaht und KIK verpflichtet, den Stundenlohn einer 58jährigen Teilzeitangestellten um rund € 3,00 zu erhöhen. (Az.: 4 Ca274/08)

Das Gericht bewertete den zwischen der Angestellten und Kik vereinbarten Stundenlohn in Höhe von € 5,20 als unangemessen niedrig. Die Angestellte konnte sich zudem über eine Nachzahlung von rund € 9.000,00 für die vergangenen Jahre freuen, erklärt Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte. (www.cllb.de)

Nach Auffassung des Gerichts sei ein Stundenlohn von € 8,21 angemessen. Der Lohn der Angestellten sei entsprechend anzuheben, da der bisher vereinbarte Stundenlohn die Grenze der Sittenwidrigkeit überschritten habe, erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.

Mitarbeiter mit ähnlich niedrigen Stundenlohnvereinbarungen wie laut Bericht der Berliner Zeitung einige Angestellte der Firma Back & Frisch, sollten daher prüfen, ob ihnen nicht ebenfalls Nachzahlungsansprüche und ein Anspruch auf Lohnerhöhung zustehen, die aufgrund der Urteile gegen KIK wohl schwer zu bestreiten sein dürften.

Arbeitnehmer mit einer Rechtschutzversicherung für Arbeitsrecht müssen zudem kein Anwalts- und Gerichtskosten fürchten, da diese Kosten in der Regel vollumfänglich von den Versicherern übernommen werden.

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Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 20.01.2010 - 18:11 Uhr
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