Albis, RvG, MCI, Hanseatische Immofonds und sonstige Immoblien-/Schiffsfonds? Ausschüttungen zurück-
ID: 1546491
Sind gewinnungabhängige Ausschtüttungen vom Anleger zurück zu zahlen?
Anspruchsgrundlage für die Inanspruchnahme des Anlegers ist § 172 Abs. 4 HGB.
Begrenzt ist die Haftung des Kommanditisten jedenfalls auf die Höhe seiner Einlage (§§ 172 Abs. 4, 173 HGB).
Wurde die Einlage dem Kommanditisten zurück bezahlt, lebt seine Haftung wieder auf. Dies gilt auch dann, wenn ein Kommanditist Gewinnanteile entnimmt, obwohl seine Einlage/sein Kapitalanteil unter den Betrag der Einlage gesunken ist, oder wenn durch die Entnahme von Kapital sein Kapitalanteil unter die gezeichnete Kapitaleinlage gesunken ist.
In der Praxis werden die Kommanditisten - trotz geleisteter Einlage - häufig aufgefordert mit der Begründung, eine an sie erfolgte Ausschüttung sei nicht durch einen entsprechenden Gewinn der Gesellschaft gedeckt gewesen (sog. verdeckte Gewinnausschüttung).
Maßgebliche Urteile, welche diese Grundsätze aufgreifen:
1.OLG Nürnberg, Urt. v. 03.03.2008, 8 U 1374/07)
2.BGH, Urt. v. 11.12.1989, II ZR 78/89).
Hohe Anforderungen werden an die Gläubiger gestellt, welche Rückzahlungsansprüche gegenüber den Anlegern geltend machen: So reicht der Hiweis auf die Insolvenztabelle, seitens des Insolvenzverwalter oder anderer Anspruchssteller, aus der sich Außenstände der Gesellschaft gegenüber Dritten (Banken, Rechtsanwälten u.a.) ergeben, nicht aus, um die gegenüber dem Anleger geltend gemachte Forderung ausreichen schlüssig zu machen, was sich auch aus § 174 Abs. 4 HGB ergibt. Dem Ansrpuchssteller obliegt die Darlegungs- und Beweislast für jede einzelne Forderung sowie hinsichtlich des Entstehens als auch der ordnungsgemäßen Anmeldung zur Insolvenztabelle (BGH, Urt. v. 09.10.2006, II ZR 193/05). Daran scheitern viele Klagen gegen Anleger/Kommanditisten (BGH, Urt. v. 10.07.2012, VI ZR 341/10).
MPH Legal. Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, vertritt geschädigte Kommanditisten gegenüber Gläubigern, welche Ansprüche - z.B. auf Rückzahlung ausgezahlter Gewinne - gegenüber diesen geltend machen.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 01.11.2017 - 07:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1546491
Anzahl Zeichen: 2491
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart-Bad Cannstatt
Kategorie:
Finanzwesen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 559 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Albis, RvG, MCI, Hanseatische Immofonds und sonstige Immoblien-/Schiffsfonds? Ausschüttungen zurück-"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
MPH Legal Services (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das Landgericht Aurich hat entschieden: Die Opel-Bank hat Darlehensnehmer falsch belehrt und muss das finanzierte Fahrzeug vorzeitig zurück nehmen. Der erbrachte Kapitaldienst auf das Darlehen ist gleichfalls zur Rückzahlung an den Darlehensnehmer/Autobesitzer fällig. In seiner Entscheidung vo
Werkvertrag widerrufbar! BGH spricht Klartext! BGH Urt. v. 30.08.2018- VII ZR 243/17 ...
Werklieferungsverträge, welche außerhalb von Geschäftsräumen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen worden sind, können auch nach nach Vertragsschluss und erbrachter Arbeiten noch widerrufen werden, wenn der Verbraucher nicht über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (BGH
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitig gekündigten Verbraucherdarlehen ...
Keine Vorfälligkeitsentschädigung bei bankseitig gekündigten Verbraucherdarlehen Leistet ein Verbraucherdarlehensnehmer nicht ordnungsgemäß, so kann die Bank diese sog. notleidenden Kredite nach § 490 und § 498 BGB kündigen. Regelmäßig ist dies der Fall, wenn der Darlehensnehmer seine Rat
Weitere Mitteilungen von MPH Legal Services
Ein Schritt zurück der EZB ist gleich zwei Schritte vor für Gold ...
Nicht mehr 60 Milliarden Euro pro Monat, sondern nur noch 30 Milliarden will die Europäische Zentralbank (EZB) zur Stützung der Konjunktur ab Januar ausgeben. Allerdings wird der Zeitraum verlängert, nämlich bis September 2018. Da mehren sich die Kritiker, beispielsweise Jens Weidmann, Präsiden
Ein Schritt zurück der EZB ist gleich zwei Schritte vor für Gold ...
Die EZB wird monatlich nur noch die Hälfte der bisherigen Anleihekäufe durchführen. Gleichzeitig wird das Kaufprogramm verlängert - Gold profitiert. Nicht mehr 60 Milliarden Euro pro Monat, sondern nur noch 30 Milliarden will die Europäische Zentralbank (EZB) zur Stützung der Konjunktur ab Jan
Ein Schritt zurück der EZB ist gleich zwei Schritte vor für Gold ...
Nicht mehr 60 Milliarden Euro pro Monat, sondern nur noch 30 Milliarden will die Europäische Zentralbank (EZB) zur Stützung der Konjunktur ab Januar ausgeben. Allerdings wird der Zeitraum verlängert, nämlich bis September 2018. Da mehren sich die Kritiker, beispielsweise Jens Weidmann, Präsiden
Rye Patch Gold bekommt 4,9 Mio. USD an Rekultivierungssicherheiten erstattet ...
Nach erfolgreichen Nachverhandlungen mit dem United States Bureau of Land Management (BLM) darf sich der kanadische Junior-Goldproduzent Rye Patch Gold (ISIN: CA7837271005 / TSX-V: RPM) über eine Rückerstattung von Sicherheitsleistungen für die Rekultivierung seiner Minenprojekte im US-Bundestaat




