Arbeitsrecht - Kündigungsfrist von drei Jahre unzulässig!
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Bundesarbeitsgericht (BAG) kippt Kündigungsfrist im Arbeitsvertrag
Dies entschied jüngst das Bundearbeitsgericht (6 A ZR 158/16).
Stattdessen greift dann die gesetzliche Kündigungsfrist, im entschiedenen Fall von vier Wochen.
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Datum: 05.11.2017 - 23:36 Uhr
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