Nachhaltigkeit der Fischbestände gefährdet: Illegale Rückwürfe in der Ostsee schaden Fischerei und Bürgern
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unerwünschter Fänge und nachhaltige Fischbestände sorgen - Our Fish
und Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisieren unzureichende Umsetzung
und fordern effektive Kontrollen und Maßnahmen zur Vermeidung
unerwünschter Fischfänge - Ohnehin schwache Bestände werden durch
illegale Rückwürfe zusätzlich verringert - Our Fish veröffentlicht
Bericht "Weggeworfen: Wie illegale Rückwürfe in der Ostsee den
europäischen Fischereien und Bürgern schaden"
Ein heute von der europäischen Initiative für eine nachhaltige
Fischereipolitik "Our Fish" veröffentlichter Bericht über illegale
Rückwürfe von Ostseefisch deckt auf, dass die mit der Reform der
Gemeinsamen Fischereipolitik eingeführte Anlandepflicht in der Ostsee
so gut wie nicht eingehalten wird. Diese verbietet, unerwünschten
Beifang über Bord zu werfen und verpflichtet die Fischereifahrzeuge,
den nicht mehr lebensfähigen Beifang mit dem erwünschten Fang an Land
zu bringen und zu dokumentieren. Der sogenannte unerwünschte Beifang
wird auf die Quote angerechnet.
Als Folge der Nichteinhaltung werden die EU-Lieferketten für
Fischereierzeugnisse in nie dagewesenem Maße mit rechtswidrigen
Praktiken belastet, denn hier verstoßen die Fischereibetriebe gegen
geltende Umweltauflagen. Dem Bericht zufolge müssen die
EU-Mitgliedstaaten die Umsetzung von Programmen zur Überwachung und
Durchsetzung verbessern, um eine Beendigung der illegalen und
verschwenderischen Rückwürfe sicherzustellen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) koordiniert in Deutschland die
Aktivitäten der Initiative Our Fish, die den Bericht "Weggeworfen:
Wie illegale Rückwürfe in der Ostsee den europäischen Fischereien und
Bürgern schaden" verfasst hat. Die von Our Fish durchgeführte
Untersuchung zeigt, dass die Bemühungen der EU-Regierungen, die
Verpflichtung zur Anlandung der wichtigsten Ostseefischarten
umzusetzen, in einigen Fällen sogar zu einem Anstieg der Rückwürfe
geführt haben.
"Wir fordern den noch amtierenden Bundeslandwirtschaftsminister
Christian Schmidt auf, für die Einhaltung der durch sein Haus selbst
mit auf den Weg gebrachten Vorschriften zur Anlandeverpflichtung zu
sorgen", sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. "Wenn
die Bundesregierung es mit der Beendigung verschwenderischer und
illegaler Rückwürfe ernst meint, muss sie die völlig unzureichenden
Kontroll- und Durchsetzungsversuche durch effektive elektronische
Überwachungsprogramme ersetzen und zudem bei der nationalen
Aufteilung von Fangquoten dafür sorgen, dass nachweislich
vorschriftsmäßig fischende Betriebe mit einer höheren Quote belohnt
werden als solche, die hiergegen verstoßen haben."
Der Bericht legt dar, wie die unzureichende Umsetzung der
Anlandeverpflichtung in der Ostsee die Nachhaltigkeit der regionalen
Fischbestände und insbesondere der wirtschaftlich bedeutenden und bei
den Verbrauchern beliebten Zielart Dorsch gefährdet. Dorsch, wie der
Kabeljau in der Ostsee genannt wird, ist an Fischtheken und in
Tiefkühltruhen vieler europäischer Supermärkte zu finden. Laut
wissenschaftlichen Erhebungen werden 90 Prozent der untermaßigen,
d.h. für eine Vermarktung als Speisefisch zu kleinen Dorsche ins Meer
zurückgeworfen und nicht, wie vorgeschrieben, für eine weniger
einträgliche Vermarktung an Land gebracht. Allein 2016 wurden etwa
11,5 Millionen Dorsche illegal zurückgeworfen und damit als Ressource
vernichtet.
"Einzelhandel und Endkunden dürften schockiert sein zu erfahren,
dass ihr Dorsch mit hoher Wahrscheinlichkeit aus einer Fischerei mit
illegalen Rückwürfen stammt", sagt Rebecca Hubbard,
Programmdirektorin von Our Fish. "Auch der Einzelhandel sollte ein
Interesse an der schnellstmöglichen Einführung der elektronischen
Überwachung in EU-Fischereien haben, um die Einhaltung geltender
Rechtsvorschriften in der Lieferkette zu gewährleisten. Die
Rückwurf-Problematik ist bei den Dorsch-Fischereien besonders
drastisch, aber keineswegs auf sie allein beschränkt."
Hintergrund:
Über die Anlandeverpflichtung
Mit der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), in Kraft
seit dem 1.1.2014, wurde eine Anlandverpflichtung für Arten
eingeführt, für die jährlich festgelegte Gesamtfangmengen gelten
(Art. 15 der GFP-Grundverordnung, Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 vom
11. Dezember 2013). Für diese Arten wird die Verwendung von Fängen
unterhalb festgelegter Mindestreferenzgrößen auf andere Zwecke als
den menschlichen Verzehr (beispielsweise Tierfutter oder Fischöl)
beschränkt. Alle Fänge werden in gleicher Weise auf die jeweilige
Quote angerechnet. Auf diese Weise sollen Rückwürfe, vor allem aber
bereits die unerwünschten Fänge vermieden werden. Die geringeren
Erlöse für angelandete Beifänge bilden einen Anreiz für den Gebrauch
von Fanggeräten mit einer verbesserten Selektivität. Das bedeutet,
dass Fanggeräte so konstruiert sind, dass unerwünschte Fänge
minimiert werden, etwa durch größere Maschenweiten der Netze.
In der Ostsee gilt die Anlandeverpflichtung für Hering, Sprotte,
Dorsch und Lachs seit 2015, für Scholle erst seit 2017. Bis 2019 soll
sie in allen EU-Gewässern in Kraft sein.
Über Our Fish
Our Fish will sicherstellen, dass die EU-Mitgliedstaaten die
Gemeinsame Fischereipolitik umsetzen und für nachhaltige
Fischbestände in den europäischen Gewässern sorgen.
Our Fish arbeitet mit Organisationen und Personen in ganz Europa
zusammen, um eine starke und beharrliche Kernbotschaft zu verbreiten:
Die Überfischung muss beendet und die nachhaltige Befischung der
europäischen Meere gewährleistet werden. Our Fish fordert die
ordnungsgemäße Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und die
effektive Kontrolle der europäischen Fischereien.
Our Fish ruft alle EU-Mitgliedstaaten dazu auf, nachhaltige
Fanggrenzen auf der Grundlage wissenschaftlicher Empfehlungen
festzulegen, und durch Überwachung und Dokumentation aller Fänge
sicherzustellen, dass ihre Fangflotten den Nachweis einer
nachhaltigen Fischerei erbringen.
Links:
Zum Bericht: www.our.fish/thrownaway2017
Zur deutschen Kurzfassung: http://l.duh.de/p171115b
Zu Our Fish: http://our.fish
Pressekontakt:
Rebecca Hubbard, Programmdirektorin Our Fish
+34 657669425, rebecca@our.fish
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de
Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz
0160 8950556, stoecker@duh.de
DUH-Pressestelle:
Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
030 2400867-20, presse@duh.de
www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe
Original-Content von: Deutsche Umwelthilfe e.V., übermittelt durch news aktuell
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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 15.11.2017 - 13:04 Uhr
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Kategorie:
Umwelttechnologien
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