Krebs-Vorsorgeuntersuchungen retten Leben nteresse steigern: KBV fordert gezielte und regelmäßige Einladungen an Versicherte
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Die Krankenkassen sollen ihre Versicherten künftig mit patientenfreundlichen Schreiben zur Teilnahme an den Krebsfrüherkennungsuntersuchungen einladen. Dadurch sollen die Versicherten verstärkt motiviert werden, die für sie kostenlosen Untersuchungen wahrzunehmen. "Je früher ein Krebsleiden entdeckt wird, desto besser sind die Heilungschancen und umso häufiger ist eine schonendere Behandlung möglich", mahnte Müller.
Diesen Vorschlag will die KBV in den Nationalen Krebsplan und den Gemeinsamen Bundesausschuss einbringen.
Weiterhin will sie die vertragsärztliche Qualitätssicherung für alle Krebsfrüherkennungsuntersuchungen überprüfen und gegebenenfalls verbessern sowie eine elektronische Dokumentation der Untersuchungsergebnisse etablieren, um eine zeitnahe Evaluation zu ermöglichen.
Bislang werden die Krebsfrüherkennungsuntersuchungen im unterschiedlichen Ausmaß, jedoch insgesamt noch unzureichend genutzt. Das ergab eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI).
Eine detaillierte Tabelle zu den Beteiligungsraten an Präventionsuntersuchungen finden Sie auf der Website der KBV unter: www.kbv.de/presse/25615.html sowie auf der Website des ZI unter: www.zi-berlin.de/news/downloads/Beteiligungsraten_2008_Bundesgebiet.pdf
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV):
Die KBV vertritt die politischen Interessen der rund 149.900 niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten auf Bundesebene. Sie ist der Dachverband der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen), die die ambulante medizinische Versorgung für 70 Millionen gesetzlich Versicherte in Deutschland sicherstellen. Die KBV schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen und anderen Sozialversicherungsträgern Vereinbarungen, beispielsweise zur Honorierung der Ärzte und zum Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Die KVen und die KBV sind als Einrichtung der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mehr Informationen im Internet unter: www.kbv.de.
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Datum: 22.01.2010 - 11:40 Uhr
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