RTL: DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen
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RTL: DSDS verstößt nicht gegen Jugendschutzbestimmungen
Die KJM kam - anders als in der Headline behauptet - im Text ihrer gestrigen Pressemeldung "nach intensiver Diskussion" selbst zu dem Schluss, dass bei der Freigabe der Folge durch die zuständige FSF "die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht eindeutig überschritten wurden." Im Klartext: Die Ausstrahlung der Folge war rechtens und ist damit nicht zu beanstanden.
Hinzu kommt, dass die KJM in ihren öffentlichen Ausführungen eine Folge ausführlich kritisiert, die in der beschrieben Version nicht im Nachmittagsprogramm von RTL gezeigt wurde.
Christian Körner, Bereichsleiter Kommunikation RTL: "Diese bewusst oder unbewusst irreführende Kommunikation der KJM wird der Sensibilität der Thematik nicht gerecht."
Rückfragen: RTL Kommunikation, Anke Eickmeyer, 0221-4564244
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Datum: 22.01.2010 - 20:35 Uhr
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