Höhere Kostentransparenz in der Anlageberatung ab 2018

Höhere Kostentransparenz in der Anlageberatung ab 2018

ID: 1554265
Hans-Jürgen Segbers | SPMCHans-Jürgen Segbers | SPMC

(firmenpresse) - Banken und Sparkassen sind ab dem 1. Januar 2018 verpflichtet, dem Anleger vor Abschluss eines Wertpapiergeschäftes die während der Anlagedauer entstehenden Gesamtkosten offen zu legen. Provisionen sind separat auszuweisen.

Die höhere Kostentransparenz im Wertpapiergeschäft / in der Fondsberatung ermöglicht dem Anleger jetzt, vor Abschluss des einzelnen Anlagegeschäftes, die Höhe der Gesamtkosten in Euro zu erkennen und den negativen Einfluss von Kosten und Provisionen auf seine Anlagerendite in Prozent zu beurteilen.

Auch mit dieser Maßnahme verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, die unabhängige Honorarberatung zu stärken. Zur Erinnerung: Unabhängige Honorarberater unterliegen einem gesetzlichen Provisionsannahmeverbot.



Wann müssen Kosten und Provisionen offengelegt werden?



Ex-Ante:

Vor Erbringung der Beratung / der Investition ist der Anleger einmalig modellhaft über die Gesamtkosten (Dienstleistungskosten und Produktkosten) zu informieren. Abhängige Anlageberater müssen Provisionen, die sie von Produktgebern erhalten, separat ausweisen. Diese Informationen erhalten Sie im Herbst 2017 von Ihrer Bank / Sparkasse. Bitte aufmerksam lesen und gut aufbewahren.



Ex-Post:

Beginnend im 1. Quartal 2019 für das Kalenderjahr 2018 und sodann mindestens einmal jährlich während der gesamten Anlagedauer erhalten Sie eine konkrete Kosten- und Provisionsübersicht in Euro und Prozent für Ihr Depot. Teilen Sie ihrer Bank / Sparkasse bereits heute mit, das Sie jährlich eine detaillierte Kostenübersicht für Ihr Depot wünschen.



Welche Kosten und Provisionen müssen offengelegt werden?



Anzugeben sind die Gesamtkosten, die mit der Anlage in einem Wertpapier / einem Investmentfonds verbunden sind. Hierzu gehören die von der Bank / Sparkasse direkt vereinnahmten Kosten, Provisionen und Gebühren (= Dienstleistungskosten) und zudem die indirekten Produktkosten des Wertpapiers / des Fonds.



Von der Bank / Sparkasse direkt vereinnahmte Kosten und Provisionen bei der Anlage in einem Investmentfonds sind z. B.: einmaliger Ausgabeaufschlag, jährliche Vertriebsfolgeprovision, jährliche Depotgebühr, jährliches Beratungshonorar, Transaktionskosten.

Hinzu kommen die Produktkosten, die innerhalb des Fonds anfallen, z. B.: jährliche Verwaltungsvergütung des Fonds, jährliche Vertriebsfolgeprovision des Fonds, Performancefee, allgemeine Verwaltungsgebühren des Fonds.



Wie müssen Kosten und Provisionen offengelegt werden?



Die vom Anleger zu tragenden Gesamtkosten, also die direkten Dienstleistungskosten bei der Bank / Sparkasse und die im Produkt / Fonds enthaltenen Produktkosten, sind offen zu legen. Hierbei müssen Banken und Sparkassen als abhängige Anlageberater die vom Produktgeber empfangenen Provisionen separat ausweisen.

Die Gesamtkosten sind dem Anleger in Euro und als Prozentangabe der Anlagesumme auszuweisen. Der Anleger soll erkennen können, in welcher Höhe die Kosten und Provisionen seine Anlagerendite schmälern.

Der Ausweis hat ex-ante für eine angenommene Anlagedauer von fünf Jahren zu erfolgen und beginnend 1. Quartal 2019 für das Kalenderjahr 2018 jährlich ex-post anhand der konkreten und individuellen Daten des jeweiligen Depots.



In unserem Corporate Blog stellen wir Ihnen eine Beispielsrechnung zur Verfügung, wie Sie durch Kostensenkung Ihre persönliche Anlagerendite deutlich erhöhen können.Wir Sie Ihre Anlagerendite steigern: BeispielWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die SPMC | Segbers Portfolio Management Consulting GmbH ist bundesweit als unabhängiger Honorar-Finanzanlagenberater tätig. Wir bieten Ihnen Mehrwert in Ihrer Beratung und Betreuung, in Ihrer Finanz- und Vermögensplanung, in Ihrer Ruhestandsplanung, in Ihrem Risikoprofiling, in Ihrer Vermögensstrukturierung und in Ihrer Depot-Optimierung, im Depotmanagement und im Risikomanagement. Wir arbeiten ausschließlich in Ihrem Auftrag und in Ihrem Interesse und vereinnahmen keinerlei Provisionen. Unser geschäftsführender Gesellschafter Hans-Jürgen Segbers verfügt über dreißig Jahre Erfahrung in der Vermögensberatung und wurde mehrfach für seine herausragende Leistung als Vermögensverwalter ausgezeichnet.



PresseKontakt / Agentur:

SPMC | Segbers Portfolio Management Consulting GmbH
Hans-Jürgen Segbers
Rochusstraße 2
57462 Olpe
segbers(at)spmc.de
02761-9437336
http://spmc.de



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Datum: 22.11.2017 - 12:40 Uhr
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