TÜV Rheinland: Goldene Regeln beim Spielzeugkauf (FOTO)

TÜV Rheinland: Goldene Regeln beim Spielzeugkauf (FOTO)

ID: 1555645
(ots) -
Kindergeburtstag und Weihnachten: Wird in Deutschland Spielzeug
gekauft, dann sind das die beiden häufigsten Anlässe für den Kauf.
Beim Kauf sollten Verbraucher nicht nur auf den Nutzen und den
Spielwert, sondern auch auf Qualität und Verarbeitung achten. Die
Fachleute von TÜV Rheinland prüfen weltweit in eigenen Laboren - vor
allem in Asien und Europa - Spielzeug. Nach ihrer Erfahrung sollten
beim Kauf folgende Aspekte beachtet werden:

- Spielzeug nur aus Quellen kaufen, die bekannt sind und bei denen
man Reklamationen anbringen kann.

- Sichtkontrolle: Alle Aufschriften, Warn- und Bedienungshinweise
müssen vollständig und in deutscher Sprache vorhanden sein. Zum
Beispiel muss der Hersteller oder Importeur erkennbar sein. Dies ist
im Schadensfalle oder bei einer Reklamation dringend erforderlich.

- Auf dem Produkt oder der Verpackung muss die CE-Kennzeichnung
aufgebracht sein. Damit erklärt der Hersteller selbst, dass sein
Produkt die in der EU geltenden Vorschriften einhält. Das CE-Zeichen
ist kein Prüfzeichen einer unabhängigen Prüfstelle.

- Für Verbraucher sind zusätzliche Prüfzeichen beispielsweise von
TÜV Rheinland oder LGA hilfreich. Sie geben mehr Sicherheit beim
Kauf. Bekannt sind das GS-Zeichen für geprüfte Sicherheit, LGA tested
Quality (Qualität, Gebrauchstauglichkeit) oder spezielle Zeichen für
Schadstoffprüfung.

- Auf dem Prüfzeichen von TÜV Rheinland oder der LGA befinden sich
individuelle Nummern. Auf der Internetplattform Certipedia unter
www.tuv.com lässt sich bei Eingabe der Nummer jederzeit nachlesen,
was bei dem Produkt geprüft wurde. Darüber geben auch
Schlüsselbegriffe Auskunft wie zum Beispiel "Schadstoffgeprüft".

- Spielzeug für Kinder bis drei Jahre darf keine verschluckbaren
Kleinteile beinhalten. Spielzeuge für Kinder über 3 Jahren benötigen


gegebenenfalls einen Warnhinweis "Nicht geeignet für Kinder unter 3
Jahren". Dieser oder andere vorhandene Warnhinweise sowie Angaben
über das vorgesehene Alter sollten beim Kauf immer beachtet werden.

- Haptische Kontrolle: Nehmen Sie das Spielzeug in die Hand und
tasten Sie nach scharfen Ecken und Kanten. Wenn beispielsweise
Holzbauklötze splittern und Spielzeuge raue Oberflächen haben -
Finger weg! Minderwertig ausgestanzte Metallteile können zu
erheblichen Schnittverletzungen führen. Achtet man beim Kauf auf Güte
der Verarbeitung, lässt das Rückschlüsse auf die gesamte Qualität des
Spielzeugs zu.

- Kleine Teile können von Kindern leicht verschluckt werden.
Teddybär-Augen, Knöpfe und Ähnliches müssen fest angebracht sein,
damit sie sich beim Spielen nicht lösen.

- Wenn das Spielzeug auffällig riecht, ist Vorsicht angebracht.
Gestank gefällt Kindern genauso wenig wie Erwachsenen. Es könnten
zudem schädliche Lösungsmittel enthalten sein.

- Plüsch: Achten Sie darauf, ob Textilspielzeuge waschbar oder
zumindest abwaschbar sind. Vor dem Erstgebrauch waschen, sofern dies
möglich ist.

- Holz: Massivholz ist weniger risikobehaftet als
schichtverleimtes oder Spanplatten, da kein Klebstoff enthalten ist.
Farbüberzüge sollten speichel- und schweißecht sein.

- Achtung bei Produkten, die mit Flüssigkeiten gefüllt sind -
beispielsweise Gummibällen oder Baby-Beißringen, diese Spielzeuge
müssen ausreichend stabil sein so dass deren Inhalt beim Spielen
nicht zugänglich wird. Spielzeug regelmäßig kontrollieren. Das gilt
auch bei Spielzeug mit anderen Füllmaterialien.

- Alles, was Töne von sich gibt, sollte zum Lauschen und genaueren
Hinhören reizen. Babyohren sind empfindlich, deshalb unbedingt auf
die Lautstärke achten.

Hinweis für Internetseiten und alle Redaktionen:
www.tuv.com/presse Auf den Presseseiten von TÜV Rheinland unter
www.tuv.com/presse finden sich Video- und Audiomaterial kostenfrei
zum Download, Bildmaterial sowie Hintergrundinformationen zur
Verwendung für redaktionelle Zwecke und weitergehende
Berichterstattung.



Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner für redaktionelle Fragen:
Rainer Weiskirchen, Presse, Tel.: 09 11/6 55 - 42 30
Die aktuellen Presseinformationen sowie themenbezogene Fotos und
Videos erhalten Sie auch im Internet: www.tuv.com/presse und
www.twitter.com/tuvcom_presse

Original-Content von: TÜV Rheinland AG, übermittelt durch news aktuell

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Vorreiter in Deutschland: REWE baut Food Fulfillment Center 2.0 / Neues Lager setzt Standards bei Kommissionierung und Lieferung von Lebensmitteln Das große Finale der Cyber Monday Woche bei Amazon.de mit über 8.000 Angeboten (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 27.11.2017 - 10:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1555645
Anzahl Zeichen: 4865

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Handel



Diese Pressemitteilung wurde bisher 202 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"TÜV Rheinland: Goldene Regeln beim Spielzeugkauf (FOTO)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

TÜV Rheinland AG tuev-rheinland-spielzeug-zugpruefung-1.jpg (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von TÜV Rheinland AG tuev-rheinland-spielzeug-zugpruefung-1.jpg


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z