Freizeitsportler sollten die PECH-Regel kennen

Freizeitsportler sollten die PECH-Regel kennen

ID: 1556120
(ots) - Ob beim Spaziergang, bei einer Wanderung oder
beim Sport - ein einziger Fehltritt kann zu einem Bänderriss oder
einer -zerrung im Sprunggelenk führen. Zur Schadensbegrenzung
empfehlen Ärzte direkt nach dem Missgeschick vier Sofortmaßnahmen -
zusammengefasst unter der PECH-Regel. P steht für Pause (Entlastung),
E für Eis (Kühlen), C für Compression (englisch: Druck) und H für
Hochlegen. "Damit lassen sich Blutergüsse, Schwellungen und Schmerzen
deutlich reduzieren", betont der Chefarzt der Klinik für Orthopädie,
Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Osnabrück, Professor Martin
Engelhardt, im Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau".
Freizeitsportler sollten stets ein Coolpack und elastische Binden
dabeihaben. Auch eine Schmerzsalbe ist sinnvoll.

Selbst wenn die Schmerzen nach der Erstbehandlung nachlassen,
sollten Betroffene zudem möglichst zeitnah einen Arzt aufsuchen. Denn
wie stark die Bänder nach einer Verstauchung geschädigt sind, kann
nur ein Arzt beurteilen. "Wenn ein Bänderriss übersehen und nicht
behandelt wird, kann das Gelenk dauerhaft instabil bleiben und
verschleißt vorzeitig durch chronische Fehlbelastungen", warnt
Engelhardt.

Weitere Informationen rund um das Thema Verstauchung stehen in der
aktuellen "Apotheken Umschau".

Diese Meldung ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 11/2017 B liegt aktuell in
den meisten Apotheken aus.



Pressekontakt:
Katharina Neff-Neudert
Tel. 089 / 744 33 360
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: presse@wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de

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Datum: 28.11.2017 - 09:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

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