Datenschutz-Grundverordnung 2018: Umfrage offenbart gravierende Unkenntnis unter Online-Händlern Sinn oder Unsinn: Shop-Betreiber sehen EU-Verordnung
Wenige Monate vor Inkrafttreten der neuen EU-Datenschutzbestimmungen sind die Meinungen und Stimmungen der Online-Händler dazu größtenteils von Unkenntnis und Ablehnung geprägt. Obwohl alle betroffen sind, die über E-Commerce Umsätze erzielen, ist rund 36 Prozent der befragten Internethändler die bevorstehende Neufassung des Datenschutzes gänzlich unbekannt. Lediglich knapp zwei Drittel (64 Prozent) haben bislang überhaupt von der Datenschutz-Grundverordnung gehört. Jedoch sind sich nur 46 Prozent davon darüber im Klaren, welche Neuerungen diese für die Shop-Betreiber bereithält.
"Angesichts dieser Wissensdefizite erscheint es nicht verwunderlich, dass zwei Drittel der befragten Online-Händler immer noch keine Vorbereitungen getroffen haben, um die Prozesse an die neuen Auflagen anzupassen - ungeachtet des schwindenden Zeitfensters," sagt Datenschutzexperte Rafael Gomez-Lus von Trusted Shops.
Knapp die Hälfte (48 Prozent) befürchtet, dass mit der Einführung ein erheblicher Mehraufwand verbunden ist. Der wird den meisten sicherlich nicht leicht von der Hand gehen, denn die Sinnhaftigkeit der neuen Verordnung wird von vielen Shopbetreibern in Frage gestellt wird: Das Lager der Skeptiker ist geringfügig größer als das der Befürworter (30 Prozent vs. 31 Prozent). Bemerkenswert ist allerdings, dass derzeit die Meinungslosen die größte Gruppe stellen - 39 Prozent sind sich noch im Unklaren darüber, was sie von dem Vorhaben halten sollen.
"Nur gerade einmal knapp 30 Prozent der befragten Online-Händler haben offenbar bis jetzt überhaupt irgendwelche Vorkehrungen getroffen. Sicherlich ist das in einem erheblichen Maße auf fehlendes Wissen, aber auch auf die Komplexität des Themas zurückzuführen", so Gomez-Lus weiter.
Vor diesem Hintergrund ist es auch wenig verwunderlich, dass sich rund jeder Vierte bislang kein Urteil darüber gebildet hat, ob der Datenschutz für Verbraucher durch die EU-Verordnung verbessert werden könne. Davon sind derzeit nur rund 21 Prozent der Onlinehändler überzeugt. Der überwiegende Teil (54 Prozent) ist allerdings der Meinung, dass mit dem Vorhaben das gesteckte Ziel nicht erreicht werden könne. Inwieweit diese Ablehnung auf fehlende Kenntnisse zurückzuführen ist, bleibt Spekulation. Bis spätestens Mai 2018 werden sie sich diese aber informiert und Vorbereitungen getroffen haben müssen, um möglichen Strafen des Gesetzgebers vorzubeugen.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Datum: 28.11.2017 - 12:10 Uhr
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