Staatshilfen bei Unwetterschäden eingeschränkt
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Starkregen, Hochwasser, Sturm, Hagel oder intensiver Schneefall können, wie die letzten Jahre gezeigt haben, zu großen Unwetterschäden an Gebäuden oder Hausrat führen. Jeder kann betroffen sein. Denn gerade Starkregen kann auch fernab von Gewässern oder Hochwassergebieten Überschwemmungen verursachen.
Nach Informationen der GVI haben sich die Ministerpräsidenten der Bundesländer Anfang Juni 2017 auf eine neue Regelung für staatliche Soforthilfen bei Unwetterschäden verständigt: Bei extremen Unwetterereignissen wird es zwar auch weiterhin eine Staatshilfe geben, doch davon sollen künftig nur noch die Geschädigten profitieren, deren Gebäude nicht versicherbar waren. In ihren aktuellen Informationsoffensiven appellieren die Landesregierungen dringend die Erweiterung des Versicherungsschutzes auch gegen Elementarschäden zu prüfen und entsprechende Vorsorge zu treffen.
„Der Versicherungsschutz gegen die Unwetterschäden (Elementarschäden, z.B. infolge Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdrutsch) ist wichtig. Daher sollten alle Gebäude- bzw. Hausratversicherungen überprüft und angepasst werden. Dies muss vor einem Schadensfall erfolgen. Zum einen wegen dem Versicherungsschutz und zum anderen, ist der Einschluss für die nahe Zukunft oft nicht mehr möglich ist“, rät Siegfried Karle, Präsident der GVI.
Ausführliche Informationen zu Unwetterschäden, Elementarschadenversicherung, Pflichten für Versicherte und hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherung“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 30.11.2017 - 11:21 Uhr
Sprache: Deutsch
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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 30.11.2017
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