Frist läuft ab: Besitzer beanstandeter VW-Dieselfahrzeuge sollten schnell ihre Rechtsschutzversicherung kontaktieren
ID: 1557923
technische Probleme nach dem Softwareupdate haben: Besitzer
beanstandeter Dieselfahrzeuge der Volkswagen AG sollten auf jeden
Fall bis Ende 2017 ihren Rechtsschutzversicherer kontaktieren, da
sonst die Verjährung der Ansprüche droht, empfiehlt das Infocenter
der R+V Versicherung. Wer jetzt nicht reagiert, muss im neuen Jahr
möglicherweise sogar mit einer Stilllegung seines Fahrzeugs rechnen.
"Am 31. Dezember verjähren die kaufrechtlichen
Gewährleistungsansprüche beim betroffenen Motorentyp EA 189. Wer
bereits zum Zeitpunkt der Zulassung des Fahrzeugs auf seinen Namen
über eine Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügt hat und jetzt
juristische Schritte erwägt, sollte sich so schnell wie möglich bei
seinem Versicherer melden", betont Petra Schmitt-Weitzmann. Die
Rechtsschutzexpertin beim R+V-Infocenter erzählt, dass die Besitzer
der beanstandeten Autos ganz unterschiedliche Probleme beschäftigen:
"Viele befürchten, dass sich das Softwareupdate und der zusätzliche
Einbau eines Strömungsgleichrichters negativ auf die Motorleistung,
den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen auswirken. Andere
melden sich bei uns, weil sie seit der Nachrüstung Schwierigkeiten
mit der DSG-Schaltung haben, der Motor ruckelt oder gar mitunter
aussetzt."
Welche Rechtsschutzversicherer die anfallenden Kosten für welchen
Rechtsstreit übernehmen, sei branchenweit sehr unterschiedlich, sagt
Schmitt-Weitzmann: "Die R+V Versicherung beispielsweise unterstützt
ihre Kunden ohne Einschränkung. Dafür steht den Versicherten eigens
ein Team von Spezialisten für alle Fragen zur Verfügung."
Wenn der Rechtsschutzversicherer dem Betroffenen eine Leistung
zugesagt hat, sollte dieser anschließend zügig Kontakt mit einer
spezialisierten Anwaltskanzlei aufnehmen. "Die bei R+V versicherten
Kunden unterstützen die Rechtsschutz-Experten auch gerne bei der
Suche nach einem Anwalt", hebt Schmitt-Weitzmann hervor. Sie erhalten
unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 533-1111 weitere
Informationen." Der Anwalt kann dann auch helfen, die Stilllegung des
Dieselfahrzeugs durch die Zulassungsstelle zu verhindern.
www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
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Datum: 01.12.2017 - 11:30 Uhr
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