Helfer in der Not müssen Urlaub nehmen - ASB fordert einheitliche Helferfreistellung
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ist getragen von einem breiten ehrenamtlichen Engagement. Für die
verschiedenen Organisationen gelten dabei aber unterschiedliche
Rahmenbedingungen: Im Gegensatz zum THW oder der Feuerwehr können
Ehrenamtliche von Hilfsorganisationen wie dem ASB im Katastrophenfall
nicht von der Arbeit freigestellt werden und haben keinen Anspruch
auf Entgeltfortzahlung. Um Menschen in Not zu helfen, müssen sie
Urlaub nehmen oder dies in ihrer Freizeit tun.
"Diese Ungleichbehandlung der freiwilligen Helfer muss dringend
beseitigt werden", fordert ASB-Bundesgeschäftsführer Ulrich Bauch im
Hinblick auf den internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember.
"Wir brauchen Rechtssicherheit für ein allgemeines gesellschaftliches
Engagement, das den Staat insbesondere in Notlagen handlungsfähig
hält."
Man dürfe laut Bauch nicht riskieren, dass den Hilfsorganisationen
die Basis wegbreche. Diese Lücke würde der Staat nicht schließen
können. Eine Gleichstellung sei ein klares Signal an die
Ehrenamtlichen, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt und
unterstützt würde.
"Wir wünschen uns auch in Zukunft motivierte ehrenamtliche
Samariter", sagte der ASB-Bundesgeschäftsführer. "Die Politik muss
dazu aber ihren Beitrag leisten, damit jeder, der ein Samariter sein
will, auch jederzeit auch ein Samariter sein kann - ohne Probleme mit
dem Arbeitgeber zu bekommen," so Bauch abschließend.
Pressekontakt:
Hilke Vollmer
Leiterin der Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Arbeiter-Samariter-Bund
Tel: 030/ 2325786-122
Mobil: 0172/ 2620597
Email: h.vollmer@asb.de
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Datum: 04.12.2017 - 16:00 Uhr
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