Dieselgate erreicht BMW: Abgasmessungen bei einem BMW 320d zeigen klare Indizien für Abschalteinrichtungen
ID: 1559005
- Gemeinsame Untersuchungen der Deutschen Umwelthilfe, des
ZDF-Magazins "WISO" und eines Software-Experten an einem BMW
320d geben Hinweis auf unzulässige Abschalteinrichtungen
- Stickoxid-Emissionen sind auf der Straße im Gegensatz zum
Rollenprüfstand bis zu 7,2-fach höher
- "Motorschutzgründe" können nach Ansicht der DUH hier nicht
geltend gemacht werden, da die Abgasreinigung in allen normalen
Betriebssituationen vollumfänglich funktionieren muss
- DUH Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert Überprüfung der
Typgenehmigung
- Deutsche Umwelthilfe beantragt beim Verkehrsministerium
Veröffentlichung der amtlich bekannten Abschalteinrichtungen bei
Diesel-Pkw verschiedenster Hersteller
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in ihrem
Emissions-Kontroll-Institut (EKI) die Abgaswerte eines BMW 320d Euro
6 im realen Betrieb auf der Straße gemessen. Auffällig bei diesen
Messergebnissen war, dass die gemessenen Werte deutlich schwankten.
Während das Fahrzeug auf dem Prüfstand den Stickoxid (NOx)-Grenzwert
einhielt, waren die Emissionen auf der Straße um das bis zu 7,2-fache
höher. Ursache für diese Werte ist vor allem, dass die
Abgasrückführung unter bestimmten Bedingungen teilweise praktisch
abgeschaltet wird.
Nach den gemeinsamen Untersuchungen wird als Parameter für diese
Abschaltung nicht nur die Drehzahl, sondern auch das Drehmoment
verwendet. Der Software-Experte Lothar Daub erklärte im WISO-Beitrag
vom 4.12.2017, dass die Abgasrückführung oberhalb von 3.500
Umdrehungen komplett abgeschaltet wird und verwies darauf, dass dies
in der Software des Fahrzeugs so abgelegt sei. Es gäbe ein Kennfeld
dazu und entsprechende Daten. Eine solche Drehzahl erreicht man
bereits bei 47 km/h im zweiten Gang, 70km/h im dritten Gang, 87 km/h
im vierten Gang und 112 km/h im fünften Gang.
Die Europäische Typzulassungsverordnung 715/2007 zählt in ihrer
Begriffsdefinition zu "Abschalteinrichtungen" ausdrücklich die
Motordrehzahl (UpM) als Parameter für die Verringerung der
Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems bei normalem Fahrzeugbetrieb
auf. Eine generelle Aktivierung von Abschalteinrichtungen ist nach
dieser Verordnung eindeutig unzulässig.
Am 27. September 2017 erklärte Harald Krüger,
Vorstandsvorsitzender der BMW Group: "Wir haben an den Fahrzeugen
nicht manipuliert. Wir haben Diesel, die sind sauber. Und die sind
die besten dieser Welt. Es gibt kein Defeat Device bei der BMW
Group." Dieses vollmundige Versprechen steht im klaren Widerspruch zu
den Ergebnissen der Abgas- und Softwareuntersuchungen des BMW 320d.
Gegenüber WISO behauptete BMW: "Die für die Abgasbehandlung
erforderlichen Emissionskontrollsysteme decken in ihrer Wirksamkeit
die typische Kundenfahrweise vollumfänglich ab." Die DUH konnte
allerdings bereits schon bei moderaten Beschleunigungen die stark
erhöhten Abgasemissionen messen.
"Die vorliegenden Messergebnisse sind sehr klare Indizien dafür,
dass hier unzulässige Abschalteinrichtungen in der
Motorsteuersoftware vorhanden sind. Diese müssen komplett entfernt
werden. Das Fahrzeug muss in allen normalen Betriebssituationen eine
voll funktionstüchtige Abgasreinigung haben. Wir werden heute den
zuständigen Behörden unsere Untersuchungsergebnisse übergeben und
fordern eine Überprüfung und gegebenenfalls Entzug der Typgenehmigung
und einen amtlichen Rückruf für alle Fahrzeuge, die über eine
illegale Abschalteinrichtung verfügen", sagt Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
Die DUH beantragt beim Verkehrsministerium die bisher unter
Hinweis auf Betriebsgeheimnisse der Hersteller verweigerte
Veröffentlichung aller amtlich bekannter Abschalteinrichtungen bei
Diesel-Pkw unterschiedlicher Hersteller. BMW fordert sie dazu auf,
alle in ihren Fahrzeugen verbauten, nach Außentemperatur, Drehmoment
oder Motordrehzahl gesteuerten Abschalteinrichtungen komplett zu
entfernen, da die Fahrzeuge nicht nur in Prüfsituationen, sondern in
allen normalen Betriebssituationen eine voll funktionstüchtige
Abgasreinigung haben müssen.
In Zusammenarbeit mit dem ZDF-Magazin "WISO" wurde das Fahrzeug
beim TÜV Nord auf dem Prüfstand im Zulassungstest, dem Neuen
Europäischen Fahrzyklus (NEFZ), gemessen. Das Fahrzeug erreichte mit
27,6 mg NOx/km ein sehr gutes Ergebnis. Auch bei der Fahrt auf dem
Prüfstand mit zehnprozentig höherer Geschwindigkeit (NEFZ+10%) lagen
die Werte deutlich unter dem Euro 6 Grenzwert.
Dasselbe Fahrzeug wurde im Anschluss im EKI der DUH auf der Straße
gemessen. Die "Real Drive Emissionen" (RDE) lagen dabei deutlich über
dem Grenzwert von Euro 6. Besonders bei den Messungen im
"Außerortsteil" des Zulassungstests (NEFZ) waren die NOx-Emissionen
deutlich erhöht - und noch höher im NEFZ+10%. Im Vergleich zu den
TÜV-Messungen lagen bei den Straßenmessungen die NOx-Emissionen im
Außerortsteil des NEFZ+10% bei vergleichbarer Fahrweise um den Faktor
7,2 höher. Das Fahrzeug wurde vertieften Untersuchungen unterzogen,
um den Ursachen des stark erhöhten NOx-Ausstoßes auf den Grund zu
gehen.
"Wir haben festgestellt, dass nicht nur die Drehzahl, sondern auch
das Drehmoment, also die Last, dafür entscheidend ist, ob die
Abgasrückführung ein- oder ausgeschaltet ist. Wenn sie ausgeschaltet
ist, steigen die Emissionen an Stickoxiden drastisch an. Und das ist
nach meiner Einschätzung von der europäischen Richtlinie nicht
gedeckt," erklärt der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich
und Leiter der Abgasmessungen im EKI-Projekt.
Die DUH hat dem Bundesverkehrsministerium sowie dem
Kraftfahrt-Bundesamt ihre Messprotokolle übersandt und gefordert,
diesen Sachverhalt zu klären. Motorschutzgründe könne BMW, so die
Meinung der DUH, gerade für dieses Fahrzeug nicht geltend machen, da
das Fahrzeug auf dem Prüfstand dieses Abgasverhalten nicht zeige.
Links:
Messbericht BMW 320d: http://l.duh.de/p171205
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de
Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsexperte
0152 29483857, axel.friedrich.berlin@gmail.com
DUH-Pressestelle:
Ann-Kathrin Marggraf, Pressesprecherin
030 2400867-20, presse@duh.de
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Datum: 05.12.2017 - 11:14 Uhr
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