Warum Arbeitgeber in der Kündigung keine Begründung angeben sollten

Warum Arbeitgeber in der Kündigung keine Begründung angeben sollten

ID: 1559200

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.



Fachanwalt BredereckFachanwalt Bredereck

(firmenpresse) - Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht.



Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davon abzuraten, eine Begründung in der Kündigung zu liefern. Hintergrund ist folgender: Der Arbeitnehmer wird sich in der Regel gegen die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage wehren. Die muss er innerhalb von drei Wochen, nachdem er die Kündigung erhalten hat, einreichen und wird auf diesem Wege versuchen, auch wenn er gar nicht mehr beim Arbeitgeber beschäftigt bleiben will, zumindest an eine Abfindung zu kommen. Wenn nun der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben bereits Gründe angegeben hat und dann, etwa nach anwaltlicher Beratung, feststellt, dass diese Gründe im Rahmen einer Überprüfung durch das Arbeitsgericht nicht besonders tragfähig sind, wird er daran interessiert sein, die Begründung noch einmal zu wechseln, wenn auch andere Kündigungsgründe in Betracht kommen. Das ist für ihn leichter möglich, wenn er zuvor nicht schon bestimmte Gründe angegeben hat.



Kündigungsgründe können aus verschiedenen Gründen nicht greifen: Dass die ursprünglich anvisierten Kündigungsgründe nicht entscheidend greifen, kann verschiedene Ursachen haben. So kann es sein, dass man dem Arbeitnehmer wegen wiederholten Verspätungen kündigen will, es aber versäumt hat, zuvor eine Abmahnung auszusprechen. Oder der Arbeitgeber wollte krankheitsbedingt kündigen, aber der Arbeitnehmer hat die dafür erforderlichen Fehlzeiten noch nicht erreicht.



Kündigungsgründe können nachgeschoben werden: Die Rechtsprechung hat zwar die Möglichkeit für Arbeitgeber anerkannt, auch bei bereits gelieferter Begründung der Kündigung noch einmal Kündigungsgründe im Prozess nachschieben zu können. Damit verbessert man als Arbeitgeber aber sicher nicht seine Verhandlungsposition und sollte es deshalb besser gar nicht dazu kommen lassen.





Kombination von betriebs-, personen- und verhaltensbedingten Kündigungsgründen schädlich: Gleiches gilt für die Intention, die Arbeitgeber immer wieder haben, Kündigungsgründe aus den verschiedenen "Kategorien", also betriebsbedingte, personenbedingte und verhaltensbedingte Kündigungsgründe zu kombinieren. Das weckt bei den Richtern oft Argwohn und wirkt wenig überzeugend. Ratsam ist es deshalb sich auf eine der genannten Kategorien festzulegen und diese dann (erst im Rahmen des Prozesses) möglichst überzeugend darzulegen.



Was wir für Sie tun können



Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.



Spezialseite Kündigung für Arbeitgeber



Hier finden Sie umfassende Informationen über Ihre Möglichkeiten, einen Arbeitnehmer zu kündigen. Wann besteht Kündigungsschutz? Sie finden Musterkündigungen mit Ausfüllhinweisen. Daneben gibt es umfassende Informationen zur Betriebsratsanhörung und ein Musterformular mit Ausfüllhinweisen. Wir stellen den Ablauf des Kündigungsschutzprozesses dar und geben Beispiele für einen gelungenen Vortrag im Verfahren zu den jeweiligen Kündigungsgründen. Des Weiteren können Sie auf ein Muster für einen Aufhebungsvergleich mit typischen Formulierungen und Hinweisen zum Ausfüllen zugreifen. Das besondere Angebot: der Onlinecheck für die von Ihnen vorbereitete Kündigung zum Preis von 250 EUR zuzüglich MwSt. Das alles hier: www.arbeitgeberanwalt-kuendigung.de



Weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag



Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de



Wer wir sind



Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Volker Dineiger und Alexander Bredereck sind seit vielen Jahren schwerpunktmäßig im Bereich Kündigungsschutz tätig. Gemeinsam haben sie das Handbuchs Arbeitsrecht der Stiftung Warentest verfasst. Auf dem YouTube-Kanal "Fernsehanwalt" werden ständig aktuelle Rechtsprobleme aus dem Alltag vorgestellt und dazu praxisnahe Lösungen präsentiert.



29.3.2017



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  Kölner Stadt-Anzeiger: Erweiterungsbau für Kölner Wallraf-Richartz-Museum verzögert auf unbestimmte Zeit \
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 05.12.2017 - 16:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1559200
Anzahl Zeichen: 5422

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 358 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Warum Arbeitgeber in der Kündigung keine Begründung angeben sollten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...
Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kleinbetrieben nicht anwendbar ist. Allerdings sind A

Eine Arbeitnehmerin will gekündigt werden. Was kann man ihr raten? ...
Es kommt vor, dass eine Arbeitnehmerin die Kündigung erhalten will. Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Wahrscheinlichkeit, eine Sperrzeit auf den Bezug des Arbeitslosengeldes zu bekommen, ist regelmäßig geringer. Bei einer Eigenkündigung würde sie meist deutlich weniger Arbeitslosengeld beko

Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses: Chancen auf eine Abfindung? ...
Welchen Kündigungsschutz hat ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer? Kann er sich auf das Kündigungsschutzgesetz berufen? Und: Hat er im Fall einer Kündigung Aussichten auf eine Abfindung? Diese Fragen klärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutzexperte Alexander Bredereck. Im Fall einer Be


Weitere Mitteilungen von Bredereck& Willkomm


Straubinger Tagblatt: Razzien waren ein Schuss in den Ofen ...
Dass es richtig ist, die linksextreme Szene und ihre Treffpunkte intensiv im Blick zu behalten - daran kann nach den Geschehnissen im Juli kein Zweifel bestehen. Die Gewaltbereitschaft der radikalen Linken nimmt zu, Rechts- und Linksextreme sowie Islamisten schauen sich gegenseitig erfolgreiche

Straubinger Tagblatt: IGLU - nur bescheidene Erfolge ...
Jedes Kind, das die Grundschule verlässt, muss richtig lesen, schreiben und rechnen können. Das ist nicht zu viel verlangt. Schon in der Kita oder der Vorschule hat die Förderung zu beginnen, die Ausbildung der Grundschullehrer muss noch stärker auf die Bedürfnisse der Kinder zugeschnitten

"Lebendiger Adventskalender" - Am 10. Dezember im Pfahlbaumuseum ...
Am 2. Advent wird im Pfahlbaumuseum das 10. Adventstürchen des ?Lebendigen Adventskalender 2017? der Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen geöffnet. Um 17.30 laden die Pfahlbauten alle Mitbürger/innen in das  Freilichtmuseum ein. Lassen Sie sich überraschen, das Museum hat sich auch in diesem Jahr wie

Kölner Stadt-Anzeiger: Erweiterungsbau für Kölner Wallraf-Richartz-Museum verzögert auf unbestimmte Zeit ...
Köln. Der Erweiterungsbau für das Wallraf-Richartz-Museum in Köln verzögert sich nach Informationen des "Kölner Stadt-Anzeiger" (Mittwoch-Ausgabe) auf unbestimmte Zeit. Hieß es zunächst noch, die Stadt werde diesen im Jahre 2019 beginnen, so wurde der Termin zwischenzeitlich auf d


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z