Bessere Versorgung bei der häuslichen Pflege schwer kranker Patienten / bpa setzt in einem Schiedsv

Bessere Versorgung bei der häuslichen Pflege schwer kranker Patienten / bpa setzt in einem Schiedsverfahren angemessene Leistungsvergütung für außerklinische Intensivpflege durch

ID: 1559645
(ots) - Der Bundesverband privater Anbieter sozialer
Dienste (bpa) in Sachsen-Anhalt hat sich mit den Krankenkassen auf
bessere Vergütungen in der außerklinischen Intensivpflege
verständigt. In einem Schiedsverfahren konnte der bpa gegenüber der
BKK, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft,
Forsten und Gartenbau seine Vorstellungen einer qualitativ
hochwertigen Versorgung mit angemessener Leistungsvergütung
erfolgreich durchsetzen.

Die Zusatzvereinbarung kommt Patienten mit hohem
behandlungspflegerischen Versorgungsbedarf zugute. "Die Pflege dieser
Patienten außerhalb der Klinik ist eine sehr verantwortungsvolle
Tätigkeit und stellt höchste Ansprüche an die fachliche Qualität der
pflegerischen Leistung. Umso wichtiger ist es, diese Arbeit auch
finanziell anzuerkennen und die Mitarbeiter in der Pflege gut zu
entlohnen. Wir freuen uns sehr über den erzielten Erfolg", erklärt
die Landesvorsitzende des bpa Sachsen-Anhalt, Sabine Kösling. Die
Mitarbeiter sind über viele Stunden des Tages für die Versorgung der
Patienten verantwortlich - ohne ärztliche oder pflegerische
Unterstützung einer Klinik. Es erfordert daher kontinuierliche
Fortbildung in der intensivmedizinischen Behandlungspflege wie auch
der medizintechnischen Gerätehandhabung. Für die Pflegeanbieter gilt
es zugleich, spezielles Personal zu gewinnen und stets
weiterzuqualifizieren, Abläufe zu organisieren und das
Qualitätsmanagement sicherzustellen.

Eine Vereinbarung wurde nach dem Schiedsverfahren auch mit der AOK
Sachsen-Anhalt und der IKK gesundplus getroffen. "Damit können wir
auch den Versicherten dieser beiden Kassen die Leistungen in
Verbindung mit einer guten Entlohnung unserer Mitarbeiter anbieten",
so Kösling. Die Festsetzungen des Schiedsspruches gelten für alle im
bpa organisierten ambulanten Pflegedienste.



Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 10.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast
400 in Sachsen-Anhalt) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
305.000 Arbeitsplätze und circa 23.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 24,2 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Für Rückfragen: Annette Turré und Daniel Heyer,
bpa-Landesbeauftragte, Tel.: 0391/24 35 86 30, www.bpa.de

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Datum: 06.12.2017 - 14:25 Uhr
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