Weihnachtsschmuck im Auto nur mit Einschränkungen erlaubt / R+V-Infocenter: Deko darf niemanden gefährden
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oder Schneeflocken-Fensterbilder: In der Vorweihnachtszeit stapeln
sich in den Geschäften die unterschiedlichsten Dekorationsartikel -
auch für das Auto. Doch was ist dort als Schmuck erlaubt? Das
Infocenter der R+V Versicherung zeigt, was geht - und was auf keinen
Fall.
Auf gute Sicht achten
Grundsätzlich gilt: Autofahrer dürfen ihren Wagen schmücken,
solange sie dadurch die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer nicht
gefährden. "Die Sicherheit ist der wichtigste Aspekt bei der
Weihnachtsdekoration, egal ob innen oder außen", sagt Karl Walter,
Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Dazu gehört beispielsweise ein
freies Sichtfeld für den Fahrer. "Darauf sollten Autofahrer unbedingt
achten, wenn sie etwas aufstellen, aufhängen oder aufkleben", sagt
Walter. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld von 10
Euro rechnen.
Zudem müssen Dekorationsartikel im Auto gut gesichert sein. "Für
sie gelten die gleichen Regeln wie für klassische Ladung", so
R+V-Experte Walter. Bei einem Brems- oder Ausweichmanöver dürfen
Plastiktannenbaum, Engel oder Christbaumkugeln nicht als Geschoss im
Fahrzeug umherfliegen. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 35 Euro.
Zusätzliche Beleuchtung meistens verboten
Streng sind die Regelungen bei zusätzlichen Leuchten wie blinkende
Weihnachtssterne oder Lichterketten. "In der Regel sind sie
unzulässig", sagt Karl Walter. Bei Dekorationen an der Außenseite
kommt es vor allem darauf an, dass sie sicher angebracht ist. Wenn
sich ein Teil löst und einen Unfall verursacht, haftet unter
Umständen der Fahrer. Deshalb sollten Autofahrer hohe
Geschwindigkeiten mit geschmückten Fahrzeugen lieber vermeiden.
Vorsicht auch bei Überzügen für die Außenspiegel: Sie können die
Seitenblinker verdecken. "Scheinwerfer, Kennzeichen und Blinker
müssen immer frei bleiben", so R+V-Experte Walter. Unkritisch sind
hingegen Aufkleber auf der Karosserie und bunt lackierte Radkappen.
www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
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Datum: 07.12.2017 - 11:15 Uhr
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