Weihnachtsschmuck im Auto nur mit Einschränkungen erlaubt / R+V-Infocenter: Deko darf niemanden gefährden
ID: 1560034
oder Schneeflocken-Fensterbilder: In der Vorweihnachtszeit stapeln
sich in den Geschäften die unterschiedlichsten Dekorationsartikel -
auch für das Auto. Doch was ist dort als Schmuck erlaubt? Das
Infocenter der R+V Versicherung zeigt, was geht - und was auf keinen
Fall.
Auf gute Sicht achten
Grundsätzlich gilt: Autofahrer dürfen ihren Wagen schmücken,
solange sie dadurch die Insassen und andere Verkehrsteilnehmer nicht
gefährden. "Die Sicherheit ist der wichtigste Aspekt bei der
Weihnachtsdekoration, egal ob innen oder außen", sagt Karl Walter,
Kfz-Experte beim R+V-Infocenter. Dazu gehört beispielsweise ein
freies Sichtfeld für den Fahrer. "Darauf sollten Autofahrer unbedingt
achten, wenn sie etwas aufstellen, aufhängen oder aufkleben", sagt
Walter. Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Verwarngeld von 10
Euro rechnen.
Zudem müssen Dekorationsartikel im Auto gut gesichert sein. "Für
sie gelten die gleichen Regeln wie für klassische Ladung", so
R+V-Experte Walter. Bei einem Brems- oder Ausweichmanöver dürfen
Plastiktannenbaum, Engel oder Christbaumkugeln nicht als Geschoss im
Fahrzeug umherfliegen. Ansonsten droht ein Verwarngeld von 35 Euro.
Zusätzliche Beleuchtung meistens verboten
Streng sind die Regelungen bei zusätzlichen Leuchten wie blinkende
Weihnachtssterne oder Lichterketten. "In der Regel sind sie
unzulässig", sagt Karl Walter. Bei Dekorationen an der Außenseite
kommt es vor allem darauf an, dass sie sicher angebracht ist. Wenn
sich ein Teil löst und einen Unfall verursacht, haftet unter
Umständen der Fahrer. Deshalb sollten Autofahrer hohe
Geschwindigkeiten mit geschmückten Fahrzeugen lieber vermeiden.
Vorsicht auch bei Überzügen für die Außenspiegel: Sie können die
Seitenblinker verdecken. "Scheinwerfer, Kennzeichen und Blinker
müssen immer frei bleiben", so R+V-Experte Walter. Unkritisch sind
hingegen Aufkleber auf der Karosserie und bunt lackierte Radkappen.
www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de
Original-Content von: R+V Infocenter, übermittelt durch news aktuell
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 07.12.2017 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1560034
Anzahl Zeichen: 2520
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Wiesbaden
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 229 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Weihnachtsschmuck im Auto nur mit Einschränkungen erlaubt / R+V-Infocenter: Deko darf niemanden gefährden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
R+V Infocenter (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Wissen Sie, was "Mental Load" bedeutet? Das ist sowas wie unsichtbare Denkarbeit, Planung, Organisation, also alles, was nötig ist, um den Alltag in einer Familie zu managen. Aus vielen Kleinigkeiten kann ganz schnell eine große mentale Belastung werden, ein Dauerdruck und eine ständige
Auto parken: Offene Fenster können teuer werden ...
Einen Hitzestau im Auto vermeiden: Bei sommerlichen Temperaturen parken viele ihre Wagen mit geöffneten Fenstern. Doch wer sein Fahrzeug verlässt, muss es gegen unbefugte Benutzung sichern - sonst kann es teuer werden. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam. Geöffnete Fenste
Stellplatz untervermieten: Was Mieter beachten müssen ...
Viele Wohnungen werden zusammen mit einem Stellplatz oder einer Garage vermietet. Doch was tun, wenn dieser Platz nicht benötigt wird? Das Infocenter der R+V Versicherung erklärt, wann eine Kündigung oder eine Untervermietung erlaubt ist. Manche Mieter haben schon zum Einzug kein Auto, andere br
Weitere Mitteilungen von R+V Infocenter
Voith startet nach gutem Geschäftsjahr gestärkt in neue Wachstumsphase (FOTO) ...
- Auftragseingang um 6,3 Prozent auf 4,4 Milliarden Euro gewachsen - Profitabilität im Kerngeschäft weiter gestärkt, Konzernergebnis nach Steuern auf historisch hohem Niveau (596 Millionen Euro) - Umsatz stabil bei 4,2 Milliarden Euro - Umsetzung der digitalen Agenda im Plan
ZDK-Vorstand: Rechtssicherheit durch Dieselnachrüstung ...
In der aktuellen Diskussion um Fahrverbote für Dieselfahrzeuge fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) Rechtssicherheit für Autofahrer und Handel durch Nachrüstung geeigneter Hardware. In einem Positionspapier des ZDK-Vorstands heißt es, dass eine Nachrüstung dafür g
DTMD University und CCUnirent System GmbH beschließen Kooperation ...
Die DTMD University for digital Technologies in Medicine and Dentistry mit Sitz im Schloss Wiltz (Luxemburg) und der europäische MaaS (Mobilität as a Service) Enabler, die CCUnirent System GmbH, Nürnberg, haben eine umfangreiche Kooperation beschlossen. Ziel ist die wissenschaftliche Erforschung
"FRANCHISE FREEDOM - eine fliegende Skulptur von Studio Drift in Zusammenarbeit mit BMW" feiert Weltpremiere während Art Basel in Miami Beach (FOTO) ...
Vergangene Nacht stellten Lonneke Gordijn und Ralph Nauta in South Beach ihr jüngstes Werk vor: "FRANCHISE FREEDOM - eine fliegende Skulptur von Studio Drift in Zusammenarbeit mit BMW". Anlässlich der Art Basel in Miami Beach entließen die beiden Gründer des Amsterdamer Studio Dr




