GE, General Electric: Stellenabbau in Berlin? Hinweise für Arbeitnehmer
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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck(firmenpresse) - Der amerikanische Mischkonzern General Electric plant Medien-Berichten zufolge einen Stellenabbau in der Bundesrepublik - auch in Berlin. Das schreibt online die Berliner Zeitung am 06.12.2017. General Electric äußert sich zu diesem Thema wohl am Donnerstag, den 07.12.2017. Man darf gespannt sein: Fallen auch bei GE Industrie-Arbeitsplätze weg in Berlin? Arbeitsrechtler Bredereck sagt, worauf GE-Mitarbeiter in Berlin und anderswo jetzt achten sollten.
Es gibt goldene Regeln, die jeder Arbeitnehmer bei einem Stellenabbau beachten muss. Dazu gehört: Überprüfen Sie jedes Angebot Ihres Arbeitgebers mit einem erfahrenen Arbeitsrechts-Experten - sei es ein Abfindungs-Angebot, ein Aufhebungsvertrag oder eine Vertragsänderung. Setzen Sie Ihre Unterschrift nur unter Dokumente, von denen Sie überzeugt sind.
Beachten Sie die Fristen des Arbeitsrechts, falls beispielsweise General Electric seinen Mitarbeitern in Berlin betriebsbedingt kündigt oder Änderungskündigungen ausspricht. Am besten Sie suchen sich möglichst früh einen erfahrenen Experten im Kündigungsschutzrecht. Liegt die Kündigung oder Änderungskündigung auf dem Tisch, sollten Sie Ihren Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen, und zwar möglichst noch am selben Tag oder spätestens am nächsten Tag. Im Arbeitsrecht geht alles sehr schnell: Manchmal muss man innerhalb von wenigen Tagen auf die Kündigung antworten, und für eine Kündigungsschutzklage gilt eine 3-Wochen-Frist nach Zugang des Kündigungsschreibens.
Haben Sie als GE-Mitarbeiter eine Kündigung oder Änderungskündigung erhalten? Schlägt GE Ihnen einen Aufhebungsvertrag vor, oder eine Abwicklungsvereinbarung? Ich biete Ihnen folgendes an: In einem kostenlosen und unverbindlichen Telefonat bespreche ich mit Ihnen, welche Schritte jetzt sinnvoll sind, ob sich eine Kündigungsschutzklage gegebenenfalls lohnt und welche Abfindungshöhe realistisch ist. Rufen Sie mich gern an in meinen Kanzleien in Berlin und Essen, meine Mitarbeiter vermitteln das Gespräch mit mir sehr zeitnah. Auf Ihren Anruf und das Gespräch mit Ihnen freue ich mich!
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Datum: 07.12.2017 - 16:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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