Sonderkündigungsrecht Kfz-Versicherung bei Beitragserhöhung
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Siegfried Karle, Präsident der GVI, weist auf ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung der Kfz-Versicherung hin. Bedingung für das Sonderkündigungsrecht ist, dass sich der Beitrag der Kfz-Versicherung ohne höhere Einstufung aufgrund eines Schadensfalles erhöht hat. Somit haben betroffene Autofahrer noch einen Monat nach Erhalt der Beitragserhöhung Zeit, ihre Kfz-Versicherung zu kündigen.
Eine Beitragserhöhung ist manchmal auf der Beitragsmitteilung der Kfz-Versicherung nicht sofort erkennbar, weil sie sich hinter einer günstigeren Einstufung in der SF-Staffel, also Schadensfreiheitsrabattstaffel, versteckt. Bei Änderungen der Typ- und Regionalklassen kann es ebenfalls zur einer Beitragserhöhung kommen. Auch in diesem Fall gilt ein Sonderkündigungsrecht, informiert der Experte. Daher empfiehlt Siegfried Karle eine genaue Kontrolle der Beitragsrechnung.
Auch bei einem Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung sollte generell vor einer Kündigung der Kfz-Versicherung der Versicherungsschutz im Einzelnen genau geprüft werden. Es bestehen Unterschiede, die im Schadensfall teuer sein können. Beispielsweise zählt der Versicherungsexperte, die Wildschadenklausel und die Regelungen von Marderbissen auf. Auch kann die Rückstufung im Schadensfall generell im neuen Tarif schlechter sein, was vor allem für junge Fahrer wegen der höheren Schadenshäufigkeit oft Auswirkungen hat.
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Datum: 12.12.2017 - 10:41 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1561462
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.12.2017
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