Piccor AG - Verdacht auf Schneeballsystem?
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Was Geschädigte aktuell unternehmen sollten
LSS Rechtsanwälte konnten selbst noch im November 2017 Rückzhahlungsansprüche bei Piccor durchsetzen, die dann vom "Treuhänder" überwiesen wurden. Zu diesem Zeitpunkt wies einer der mutmaßlichen Verantwortlichen noch jeden Verdacht von Straftaten zurück. Kurze Zeit später will die gleiche Person, dann in die Offensive gegangen sein und seinerseits eine "Verdachtsanzeige" bei der Staatsanwaltschaft Berlin im Dezember 2017 eingereicht haben. Über die Vermittler wird nun versucht die Kunden hinter diese Verdachtsanzeige zu bringen. LSS Rechtsanwälte rät vom Schulterschluss mit den vorgeblichen "Aufkläreren" ab. Für Mandanten sind eigene Strafanzeigen vorbereitet, die zahlreiche natürliche Personen zum Gegenstand haben.
In Berlin fand derweil am 08.12.2017 eine nicht öffentliche Informationsveranstaltung für (ehemalige) Vermittler der Piccor AG statt, an der auf Seiten der Informationsgeber Herr Thomas Entzeroth, Herr Pascal Savelsberg (Multiplikator der Picam), Herr Rechtsanwalt Benjamin C. Richert, Wirtschaftsprüfer und Treuhänder der Piccor AG Manfred Eschenbach teilnahmen. Teilnehmer beschrieben die Veranstaltung als höchst unprofessionell und die vermittelten Inhalte als beunruhigend. Aus dem Kreis der vorstehend genannten Personen wird -wie oben beschrieben- derzeit angeregt, dass sich Geschädigte der "Verdachtsanzeige" anschließen. Hiervon raten LSS Rechtsanwälte ab. Betroffene sollten unabhängige eigene Anwälte einschalten und durch diese prüfen lassen, ob eigene Anzeigen oder Sicherungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
Derzeit ist jedem Kunden der Piccor/Picam zu empfehlen:
1) Anlage -soweit noch nicht geschehen- außerordentlich kündigen und Rückzahlung verlangen;
2) Rechtsanwalt mit der Prüfung von Schadensersatzansprüchen beauftragen. Ansprüche können gegenüber den involvierten Gesellschaften, den Anlageberatern bzw. Vermittlern und im Falle, dass strafrechtlich relevant gehandelt wurde, auch ggü. den Tätern bestehen; Ggf. können auch vorhandene Wertpapiere (gesicherte Variante der Vermögensverwaltung) und Gelder arrestiert werden;
3)Eigene Strafanzeige durch Rechtsanwalt erstatten lassen
Ohne die Hilfe der Staatsanwaltschaft sind vor allem die tatsächlichen Geldflüsse (nachdem die Gelder von den Kunden an den "Treuhänder" gezahlt wurden) derzeit nicht zu ermitteln. Es gibt keine nachprüfbaren Fakten, die belegen, dass irgendwo noch Gelder vorhanden sind oder wo diese in welcher Höhe liegen.
LSS Rechtsanwälte unterhält seit dem Jahr 2005 ein Dezernat für Bank- und Kapitalmarktrecht mit Spezialschwerpunkten auch auf dem Gebiet des Anlagebetrugs. LSS Rechtsanwälte waren in allen Massenschadensfällen der jüngeren Vergangenheit ( z.B. Phoenix Kapitaldienst, S & K, DIG, Madoff) mandatiert.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Kaiserhofstr. 10, 60313 Frankfurt
Datum: 17.12.2017 - 13:10 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Matthias Schröder
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Frankfurt
Telefon: 06921936560
Kategorie:
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