In 99 Tarifgebieten gab es 2016 eine Trinkwasser-Flatrate für Haushalte
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die Trinkwasserversorgung ausschließlich ein Grundentgelt (Flatrate),
das im Durchschnitt 85,42 Euro für das gesamte Jahr betrug. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dieser
Tariftyp hauptsächlich in Bayern (56 Tarifgebiete) und in
Schleswig-Holstein (33 Tarifgebiete) verbreitet. Üblicherweise setzt
sich das Trinkwasserentgelt aus einer verbrauchsabhängigen Komponente
und einem Grundentgelt zusammen. Diese Tarifgestaltung trifft für die
meisten Tarifgebiete (12 662) zu. Durchschnittlich zahlten die
Haushalte hier 1,72 Euro für einen Kubikmeter Trinkwasser sowie ein
jährliches Grundentgelt von durchschnittlich 79,30 Euro. Ein Haushalt
mit durchschnittlicher Größe (2,02 Personen) und durchschnittlichem
Wassergebrauch (121 Liter pro Person und Tag) zahlt bei diesem
Tariftyp 233,34 Euro im Jahr.
In 379 Tarifgebieten wurde ausschließlich ein verbrauchsabhängiges
Entgelt erhoben und kein Grundentgelt. Hier lag das durchschnittliche
Entgelt je Kubikmeter Trinkwasser bei 2,00 Euro. Daraus ergeben sich
Gesamtkosten für einen Durchschnittshaushalt von 179,12 Euro im Jahr.
Neben topografischen und geologischen Verhältnissen beeinflussen
zum Beispiel auch die Siedlungsstruktur und die
Sanierungsaufwendungen der Versorgungsinfrastruktur die Entgelthöhe
für Trinkwasser. Es kommt auch vor, dass die Länder aus den Mitteln
der Wasserentnahmeentgelte größere wasserwirtschaftliche Bau- oder
Sanierungsprojekte subventionieren, um die Höhe der örtlichen
Wasserentgelte zu begrenzen.
Die Statistik über Trinkwasserpreise in Deutschland beruht auf
Angaben aus allen Gemeinden und Tarifgebieten in Deutschland.
Tarifgebiete sind kleiner als Gemeinden, wenn zum Beispiel mehrere
Unternehmen mit unterschiedlicher Entgeltstruktur und/oder
Entgelthöhe in Gemeindeteilen die Bevölkerung mit Trinkwasser
versorgen. Erfasst werden ausschließlich Preise für haushaltsübliche
Mengen. Einmalzahlungen wie zum Beispiel Erschließungsbeiträge bei
Neubaumaßnahmen werden nicht berücksichtigt. Auch Fördermittel aus
Landeshaushalten werden in den erhobenen Entgelten nicht deutlich.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabelle sowie weitere
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zu finden.
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Datum: 18.12.2017 - 08:00 Uhr
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