Betriebliches Energiemanagement als Sparpotenzial
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Kostenvermeidung bei Bedarf, Verbrauch und Bezug
Foto: Fotolia / Marco2811 (No. 5954)(firmenpresse) - sup.- Das Energiemanagement von Betriebsgebäuden kann nur nachhaltig sein, wenn es auf mehreren Ebenen gleichzeitig stattfindet. Sowohl vermeidbare Ursachen für Energiebedarf als auch der ineffiziente Verbrauch von Brennstoffen durch überholte oder ungeeignete Gebäudetechnik müssen identifiziert und durch geeignete Maßnahmen möglichst beendet werden. Vor diese Herausforderungen sehen sich heute nicht nur große Unternehmen gestellt, sondern zunehmend auch kleinere Firmen oder Gewerbebetriebe. Hier sind es beispielsweise oft die aktuellen Kosten und Verbrauchsdaten für Heizung oder Prozesswärme, die zunächst einmal vollständig erfasst werden müssen. Vielfach ergibt sich dann bereits durch die Optimierung von betrieblichen Abläufen bzw. durch die energetische Sanierung der Wärmeerzeuger ein beträchtliches Einsparpotenzial.
Förderprogramme zur professionellen Energieberatung können bei der Umsetzung dieser Aufgaben helfen. Aber neben den meist spürbar beeinflussbaren Kostenfaktoren Bedarf und Verbrauch gibt es als relevante Größe auch noch den Energiebezug. Der Einkauf von Brennstoffen spielt bei der Standardisierung des Energiemanagements allerdings eher unter dem Aspekt der unabsehbaren Preisentwicklung eine Rolle. An dieser für die betriebliche Gesamtbilanz nicht unerheblichen Stellschraube kann natürlich kein Energieverbraucher nach Belieben drehen. Aber als Verbraucher leitungsunabhängiger Brennstoffe wie Heizöl oder Flüssiggas können sich auch Gewerbebetriebe eine wertvolle Kontrollfunktion sichern: Das RAL-Gütezeichen Energiehandel ist ein Frühwarnsystem, um Verluste durch mangelnde Produktqualität, fehlerhafte Abrechnungen oder unzulängliche Liefermengen zu vermeiden. Alle Energiehändler, die diesen Gütenachweis führen dürfen, müssen sich einer fortwährenden Überwachung durch neutrale Gutachter stellen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Das Prädikat wird nur verliehen, wenn bei den unangemeldeten Überprüfungen sämtliche Qualitätsstandards des Energiehandels inklusive der Zähler zur Mengenerfassung ohne Beanstandung bleiben. Außerdem verpflichten die Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens die Lieferanten zur vollständigen Preistransparenz ohne verdeckte Nebenkosten. So bleibt auch diese Ebene der Betriebsausgaben für Energie unter fachkundiger Aufsicht durch externe Prüfer.
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Datum: 18.12.2017 - 12:00 Uhr
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