Rund ums Geld: Dasändert sich 2018 / Riester-Grundzulage, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenze

Rund ums Geld: Dasändert sich 2018 / Riester-Grundzulage, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen steigen

ID: 1563942
(ots) - 2018 ändert sich einiges rund ums Geld. Mehr
Grundzulage bei Riester, weniger Stress bei der Steuererklärung, das
Ende der TAN-Liste, der Start neuer Sicherheitsregeln im
Online-Banking. Einige der wichtigsten Neuerungen ab 2018 aus
Verbrauchersicht hat die LBS in Münster im Überblick zusammengefasst.

Erhöhung der Riester-Grundzulage: Förderberechtigte können ab dem
1. Januar 2018 maximal 175 Euro als Grundzulage vom Staat erhalten.
Das ist eine prozentuale Steigerung von 13,6 Prozent. Die Politik
stärkt damit die eigene Altersvorsorge. Bei der
Wohn-Riester-Förderung unterstützt die höhere Grundzulage Bauherrn
beim Aufbau von Eigenkapital und sorgt später für eine schnellere
Entschuldung.

Verlängerte Frist für alle Steuererklärungen: Ab dem Steuerjahr
2018 muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres
(in diesem Fall also 31. Juli 2019) beim Finanzamt abgegeben werden.
Wenn ein Steuerberater die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen
erstellt, hat dieser künftig bis zum letzten Tag im Februar des
übernächsten Jahres Zeit. Das heißt, für die Steuererklärung 2018 bis
zum 29. Februar 2020.

Keine VL-Bescheinigung mehr auf Papier: Wer die
Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen
der Steuererklärung beantragen wollte, bekam dafür bisher vom
Anlageinstitut, z. B. seiner Bausparkasse, jährlich eine
Bescheinigung- die "Anlage VL". Diese Anlage entfällt künftig, so ein
Beschluss des Bundesfinanzministeriums. Bausparkassen und Banken
müssen die Daten direkt elektronisch ans Finanzamt übermitteln.

Neue Besteuerung für Fonds: Für Investmentfonds gilt ab 1. Januar
2018 eine andere Besteuerung. Inländische Dividenden und
Immobilienerträge werden direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer
belegt. Dadurch sind in- und ausländische Fonds künftig steuerlich


gleich gestellt.

Freibeträge und Kindergeld werden erhöht: Der steuerliche
Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Ehegatten wird zum neuen
Jahr leicht um 72 Euro auf dann 4.788 Euro erhöht, der
Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Auch das Kindergeld
steigt pro Kind und Monat um 2 Euro auf 194 Euro. Für das dritte Kind
gibt es 200, für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung steigt: In der
gesetzlichen Kranken- und in der Rentenversicherung steigt die
Beitragsbemessungsgrenze: In der Kranken- und Pflegeversicherung
beträgt sie ab dem 1. Januar 53.100 Euro (früher 52.200 Euro) pro
Jahr. In der Rentenversicherung liegt die Grenze im Westen bei 78.000
Euro Jahreseinkommen, im Osten bei 69.600 Euro.

Das Ende der TAN-Liste: Das TAN-Verfahren mit einer Papierliste
hat ab dem neuen Jahr ausgedient. Der Nutzer muss sich für ein
anderes Verfahren entscheiden.

Kreditkartenzahlung wird günstiger: Bisher nahmen viele Läden -
vor allem online - einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung. Das ist
ab 13. Januar dank einer EU-Richtlinie nicht mehr zulässig.

Verbesserte Haftung bei missbräuchlichen Zahlungen: Banken müssen
ihren Kunden ab dem Jahreswechsel bei einer fehlgeleiteten
Überweisung alle Informationen über den Empfänger zur Verfügung
stellen. Sollten Kartenzahlungen oder Überweisungen per Lastschrift
missbräuchlich nicht autorisiert worden sein, müssen die Banken den
fälschlich abgebuchten Betrag innerhalb eines Tages, nachdem sie
informiert wurden, zurückbuchen. Die Haftungsgrenze für Kunden, die
Opfer von Kartenmissbrauch, im Online-Banking oder beim
Lastschriftverfahren wurden, sinkt gleichzeitig von 150 auf 50 Euro.



Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de

Original-Content von: LBS West, übermittelt durch news aktuell

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  SWM AG: Gold statt Bitcoins Qual der Wahl beim Haustyp
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 19.12.2017 - 09:23 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1563942
Anzahl Zeichen: 4235

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Münster



Kategorie:

Finanzdienstleistung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 303 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rund ums Geld: Dasändert sich 2018 / Riester-Grundzulage, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen steigen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

LBS West (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von LBS West


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z