Rund ums Geld: Dasändert sich 2018 / Riester-Grundzulage, Freibeträge und Beitragsbemessungsgrenzen steigen
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Grundzulage bei Riester, weniger Stress bei der Steuererklärung, das
Ende der TAN-Liste, der Start neuer Sicherheitsregeln im
Online-Banking. Einige der wichtigsten Neuerungen ab 2018 aus
Verbrauchersicht hat die LBS in Münster im Überblick zusammengefasst.
Erhöhung der Riester-Grundzulage: Förderberechtigte können ab dem
1. Januar 2018 maximal 175 Euro als Grundzulage vom Staat erhalten.
Das ist eine prozentuale Steigerung von 13,6 Prozent. Die Politik
stärkt damit die eigene Altersvorsorge. Bei der
Wohn-Riester-Förderung unterstützt die höhere Grundzulage Bauherrn
beim Aufbau von Eigenkapital und sorgt später für eine schnellere
Entschuldung.
Verlängerte Frist für alle Steuererklärungen: Ab dem Steuerjahr
2018 muss die Steuererklärung erst bis zum 31. Juli des Folgejahres
(in diesem Fall also 31. Juli 2019) beim Finanzamt abgegeben werden.
Wenn ein Steuerberater die Steuererklärung für den Steuerpflichtigen
erstellt, hat dieser künftig bis zum letzten Tag im Februar des
übernächsten Jahres Zeit. Das heißt, für die Steuererklärung 2018 bis
zum 29. Februar 2020.
Keine VL-Bescheinigung mehr auf Papier: Wer die
Arbeitnehmer-Sparzulage für vermögenswirksame Leistungen im Rahmen
der Steuererklärung beantragen wollte, bekam dafür bisher vom
Anlageinstitut, z. B. seiner Bausparkasse, jährlich eine
Bescheinigung- die "Anlage VL". Diese Anlage entfällt künftig, so ein
Beschluss des Bundesfinanzministeriums. Bausparkassen und Banken
müssen die Daten direkt elektronisch ans Finanzamt übermitteln.
Neue Besteuerung für Fonds: Für Investmentfonds gilt ab 1. Januar
2018 eine andere Besteuerung. Inländische Dividenden und
Immobilienerträge werden direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer
belegt. Dadurch sind in- und ausländische Fonds künftig steuerlich
gleich gestellt.
Freibeträge und Kindergeld werden erhöht: Der steuerliche
Kinderfreibetrag für zusammen veranlagte Ehegatten wird zum neuen
Jahr leicht um 72 Euro auf dann 4.788 Euro erhöht, der
Grundfreibetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro. Auch das Kindergeld
steigt pro Kind und Monat um 2 Euro auf 194 Euro. Für das dritte Kind
gibt es 200, für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.
Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung steigt: In der
gesetzlichen Kranken- und in der Rentenversicherung steigt die
Beitragsbemessungsgrenze: In der Kranken- und Pflegeversicherung
beträgt sie ab dem 1. Januar 53.100 Euro (früher 52.200 Euro) pro
Jahr. In der Rentenversicherung liegt die Grenze im Westen bei 78.000
Euro Jahreseinkommen, im Osten bei 69.600 Euro.
Das Ende der TAN-Liste: Das TAN-Verfahren mit einer Papierliste
hat ab dem neuen Jahr ausgedient. Der Nutzer muss sich für ein
anderes Verfahren entscheiden.
Kreditkartenzahlung wird günstiger: Bisher nahmen viele Läden -
vor allem online - einen Aufschlag bei Kreditkartenzahlung. Das ist
ab 13. Januar dank einer EU-Richtlinie nicht mehr zulässig.
Verbesserte Haftung bei missbräuchlichen Zahlungen: Banken müssen
ihren Kunden ab dem Jahreswechsel bei einer fehlgeleiteten
Überweisung alle Informationen über den Empfänger zur Verfügung
stellen. Sollten Kartenzahlungen oder Überweisungen per Lastschrift
missbräuchlich nicht autorisiert worden sein, müssen die Banken den
fälschlich abgebuchten Betrag innerhalb eines Tages, nachdem sie
informiert wurden, zurückbuchen. Die Haftungsgrenze für Kunden, die
Opfer von Kartenmissbrauch, im Online-Banking oder beim
Lastschriftverfahren wurden, sinkt gleichzeitig von 150 auf 50 Euro.
Pressekontakt:
Thorsten Berg
Tel.: 0251/412 5360
Fax: 0251/412 5222
E-Mail: thorsten.berg@lbswest.de
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Datum: 19.12.2017 - 09:23 Uhr
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