Neue Westfälische (Bielefeld): Urteil zum Vergabeverfahren für das Medizinstudium
Mehr Studienplätze schaffen
Carolin Nieder-Entgelmeier
ID: 1564329
Medizinstudienplätze bewerben sich bundesweit 62.000 Bewerber. Eine
einzigartige Schieflage in der deutschen Hochschullandschaft, denn
ohne Abitur mit Bestnoten ist der Zugang zum Medizinstudium in der
Regel nur über jahrelanges Warten möglich. Mit seinem Urteil hat das
Bundesverfassungsgericht nun den Einfluss der Abiturnote im
Vergabeverfahren abgemildert und Bund und Länder beauftragt, andere
Auswahlkriterien, wie die Berufserfahrung, höher zu bewerten. Die
Schieflage aber bleibt bestehen. Nicht alle 62.000 Bewerber, die
Medizin studieren wollen, sind für den Beruf geeignet, doch mit Blick
auf den Ärztemangel, der auch schon in OWL zu Versorgungsengpässen
führt, reicht es nicht aus über gerechte Vergabeverfahren zu
diskutieren. Doch obwohl auch die Politik erkannt hat, dass
bundesweit, insbesondere in ländlichen Regionen wie OWL, Ärzte
fehlen, ist eine Erhöhung der Medizinstudienplätze nicht geplant.
Auch der sogenannte Masterplan "Medizinstudium 2020", der Struktur
und Inhalt des Medizinstudiums reformieren soll, sieht zwar die
Förderung der Praxisnähe und die Stärkung der Allgemeinmedizin vor,
aber zum Mehrbedarf an Studienplätzen ist lediglich die Gründung
einer Expertenkommission angekündigt, die über den Bedarf sprechen
wird. Wer den Ärztemangel bekämpfen will, muss die Zahl der
Medizinstudienplätze erhöhen. Denn auch hier sprechen die Zahlen für
sich: Allein in NRW sind in diesem Jahr 1.000 Medizinstudenten
weniger zugelassen worden, als vor 30 Jahren.
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Datum: 19.12.2017 - 20:00 Uhr
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