Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wird nach wie vor genutzt

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wird nach wie vor genutzt

ID: 1564403

Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wird nach wie vor genutzt




(firmenpresse) - Die Zahl der Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung war in diesem Jahr nach Medienberichten weiter rückläufig. Kurz vor Jahresende wurden rund 3600 Selbstanzeigen gezählt.



Viele Steuersünder haben die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige genutzt, bevor die Regeln verschärft wurden. Insofern ist es wenig erstaunlich, dass die Zahl der Selbstanzeigen inzwischen deutlich zurückgegangen ist. Andererseits belegen rund 3600 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung in diesem Jahr, dass der Bedarf immer noch da ist und immer noch unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten deponiert sind.



Die Gefahr, dass eine Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten (AIA), der im Herbst begann, ohnehin noch einmal deutlich gestiegen. Durch den AIA wird es deutlich schwieriger, Schwarzgeld auf Auslandskonten zu verbergen. Noch können Steuersünder die Chance der strafbefreienden Selbstanzeige nutzen. Dabei ist aber zu beachten, dass sie rechtzeitig gestellt werden muss. Die Steuerhinterziehung darf noch nicht von den Behörden entdeckt worden sein. Außerdem muss die Selbstanzeige vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Dennoch ist und bleibt die Selbstanzeige alternativlos, wenn der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit gelingen soll.



Die komplexen Anforderungen an die Selbstanzeige sind für den Laien kaum zu überblicken und noch weniger zu erfüllen. Die Selbstanzeige muss alle steuerrelevanten Daten der vergangenen zehn Jahre enthalten und kein Fall ist wie der andere. Eine Lösung von der Stange gibt es daher nicht. Wer die Selbstanzeige dennoch auf eigene Faust oder mit Hilfe von Musterformularen versucht, geht ein hohes Risiko ein. Denn schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Dann droht dennoch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Die Selbstanzeige kann sich dann im besten Fall noch strafmildernd auswirken.





Damit das nicht passiert, können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte hinzugezogen werden. Sie können jeden Fall diskret und detailliert bearbeiten. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirkt.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Heilbronner Stimme: 700 Anrufe bei Düsseldorfer Tabelle: Weniger Geld für Kinder?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.12.2017 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1564403
Anzahl Zeichen: 2618

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 279 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung wird nach wie vor genutzt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...

Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen g ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z