Wohn-Riester lohnt sich – ab 2018 noch mehr: Staat erhöht ab 1. Januar die Grundzulage

Wohn-Riester lohnt sich – ab 2018 noch mehr: Staat erhöht ab 1. Januar die Grundzulage

ID: 1564413

„Ein Riester-Bausparvertrag bleibt erste Wahl für Sparer, die mittel- bis langfristig in die eigenen vier Wände ziehen wollen“, urteilt das Verbrauchermagazin Finanztest (Ausgabe 11/17). Ab kommendem Jahr lohnt sich die staatlich geförderte Eigenheimrente noch mehr: Statt 154 Euro beträgt die Grundzulage dann 175 Euro. Die Erhöhung gilt sowohl für Sparer, die einen Vertrag neu abschließen als auch für solche, die bereits einen Vertrag besitzen.



Wohn-Riester wird im neuen Jahr noch attraktiver. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)Wohn-Riester wird im neuen Jahr noch attraktiver. (Foto: Bausparkasse Schwäbisch Hall)

(firmenpresse) - Die Eigenheimrente boomt: Drei von vier neu abgeschlossenen Riester-Verträgen sind Wohn-Riester-Abschlüsse. „Wohn-Riester ist das einzige vom Staat geförderte Vorsorge-Instrument, das schon im aktiven Berufsleben genutzt werden kann“, nennt Karsten Eiß von der Bausparkasse Schwäbisch Hall den wesentlichen Erfolgsfaktor. Durch die Erhöhung wird Wohn-Riester künftig noch attraktiver: Die Grundzulage steigt ab 2018 von 154 Euro auf 175 Euro für Alleinstehende und bei Verheirateten mit zwei Verträgen von 308 Euro auf 350 Euro. Die Kinderzulage beträgt weiterhin 300 Euro, bzw. für Kinder, die vor 2008 geboren wurden 185 Euro. Jugendliche unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Zu den Zulagen können handfeste Steuervorteile hinzukommen. Einkommensgrenzen gelten für die Riester-Förderung keine.

Fast alle Bundesbürger sind förderberechtigt
Zu den Förderberechtigten zählen alle Pflichtmitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst. Auch Arbeitslose und Kindererziehende erhalten die Riester-Förderung. Selbstständige kommen in den Genuss der Förderung, wenn sie freiwillig gesetzlich versichert sind. Eine Sonderregelung gilt für Ehepaare: Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, erhält auch der andere die Riester-Förderung, wenn er selbst einen Riester-Vertrag abgeschlossen hat, vom Ehepartner nicht dauernd getrennt lebt und der förderberechtigte Ehepartner seinen Vertrag aktiv bespart.

Um die maximale Zulage zu erhalten, müssen vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Brutto-Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro inklusive Zulagen) auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag angelegt werden. Förderberechtigte ohne beitragspflichtiges Vorjahreseinkommen müssen einen Mindestbeitrag von 60 Euro einzahlen.

Nicht nur Kauf und Bau werden gefördert
Gefördert wird mit Wohn-Riester der Bau oder Kauf einer Immobilie und seit 2014 der Barriere-reduzierende Umbau. Zudem ist es in der Ansparphase jederzeit möglich, Mittel zu entnehmen und damit vorzeitig zu entschulden.



„Bauherren oder Käufern kommen mit dem Wohn-Riester schneller in die eigenen vier Wände“, fasst Karsten Eiß zusammen. „Die Zulagen des Staates können sie direkt in die Tilgung stecken. Bauherren senken damit die Gesamtkosten ihrer Finanzierung schnell um mehrere Tausend Euro, sind also unterm Strich früher schuldenfrei.“Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Datum: 20.12.2017 - 09:32 Uhr
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