Tarifverdienste 2017: + 2,3 % gegenüber dem Vorjahr
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tariflichen Monatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen - waren
im Jahr 2017 durchschnittlich 2,3 % höher als im Vorjahr. Damit wird
das vorläufige Ergebnis in der Pressemitteilung vom 12. Dezember 2017
bestätigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt,
stiegen die Tarifverdienste ohne Sonderzahlungen im Jahr 2017 im
Vergleich zum Vorjahr um 2,8 %. Der Sachverständigenrat zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prognostiziert in
seinem aktuellen Jahresgutachten für das Jahr 2017 einen Anstieg der
Verbraucherpreise um 1,7 %. Damit liegt die Verdienstentwicklung der
Tarifbeschäftigten das sechste Jahr in Folge oberhalb der
Preissteigerung.
Überdurchschnittliche Tariferhöhungen gab es im Jahr 2017 im
Bergbau, im Gesundheits- und Sozialwesen sowie bei den sonstigen
wirtschaftlichen Dienstleistungen - hierzu zählen unter anderem die
Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften sowie Wach- und
Sicherheitsdienste - mit jeweils + 2,7 %. Auch im Verarbeitenden
Gewerbe stiegen die Tarifverdienste mit + 2,5 % stärker als in der
Gesamtwirtschaft.
Unterdurchschnittliche Tariferhöhungen gab es im Jahr 2017 für die
Tarifbeschäftigten in der Energieversorgung (+ 0,6 %) sowie bei
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+ 1,0 %). Im Jahr 2017
weggefallene Einmal- und Nachzahlungen waren hier die Ursache für den
geringen Anstieg der Tarifverdienste.
Im vierten Quartal 2017 waren die Tarifverdienste einschließlich
Sonderzahlungen im Durchschnitt um 1,1 % höher als im vierten Quartal
2016. Deutlich gesunkene Sonderzahlungen aufgrund weggefallener
Einmal- und Nachzahlungen in der Öffentlichen Verwaltung, im Bereich
Erziehung und Unterricht, bei Finanz- und
Versicherungsdienstleistungen sowie im Bergbau führten zu diesem
vergleichsweise niedrigen Anstieg. Die Tarifverdienste ohne
Sonderzahlungen stiegen im gleichen Zeitraum durchschnittlich um 2,2
%.
Wichtiger Hinweis
Mit der Veröffentlichung der Ergebnisse des monatlichen Index der
Tarifverdienste für Januar 2018 werden am 31. Januar 2018 alle
monatlichen, vierteljährlichen und jährlichen Zeitreihen des
Tarifindex auf das neue Basisjahr 2015=100 umgestellt und die
Zeitreihen nochmals neu berechnet. Die dann vorliegende
Veränderungsrate des Index der tariflichen Stundenverdienste ohne
Sonderzahlungen von Dezember 2015 zu Dezember 2017 wird die
Mindestlohnkommission bei ihrem Vorschlag zur Anpassung des
Mindestlohns ab dem 1. Januar 2019 berücksichtigen.
Die vollständige Pressemitteilung mit Tabellen sowie weitere
Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Markus Biermanski, Telefon: +49 (0) 611 / 75 24 07,
www.destatis.de/kontakt
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de
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Datum: 21.12.2017 - 08:00 Uhr
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