GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Abschluss einer D&O-Versicherung

GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Abschluss einer D&O-Versicherung

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GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Abschluss einer D&O-Versicherung




(firmenpresse) - Um das persönliche Haftungsrisiko abzufedern, ist der Abschluss einer D&O-Versicherung für die leitenden Organe eines Unternehmens ein wichtiger Schritt.



Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und andere Leitungsorgane eines Unternehmens tragen ein hohes Haftungsrisiko. Schon Fahrlässigkeit kann dazu führen, dass die Manager persönlich in der Haftung stehen. Um dieses Risiko zu minimieren, schließen viele Unternehmen für ihre leitenden Organe eine D&O-Versicherung ab. Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte ist es dabei unerlässlich, die Police den individuellen Risiken der Manager anzupassen, damit der Versicherungsschutz im Haftungsfall auch greift.



Aufgaben und Verantwortungsbereiche sind in Unternehmen unterschiedlich verteilt. Dementsprechend sind die Risiken der Führungskräfte auch unterschiedlich ausgeprägt. Darauf sollte beim Abschluss der D&O-Versicherung unbedingt geachtet werden. Daher sollte zunächst eine detaillierte Risikoanalyse erstellt werden, so die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Anhand dieser Analyse sollte dann die Police für die individuellen Anforderungen maßgeschneidert werden. Durch die differenzierte Gestaltung der Police lässt sich eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Versicherer im Schadensfall am besten vermeiden.



Ein wichtiger Punkt ist dabei die Höhe der Deckungssumme. Außerdem sollte eine D&O-Versicherung das Innenhaftungsrisiko und das Außenhaftungsrisiko absichern. Das Unternehmen selbst kann Ansprüche gegen seine leitenden Organe haben, wenn diese ihre Sorgfaltspflichten verletzen und dadurch ein Schaden eintritt. Im Interesse der Manager und des Unternehmens sollte dieses Innenhaftungsrisiko entsprechend abgesichert werden. Ansprüche gegen die Leitungsorgane können natürlich auch im Außenverhältnis entstehen. Auch gegen diese Forderungen Dritter sollte die D&O-Versicherung die Manager absichern. Dabei muss auch die Frage der Regressforderungen geklärt sein. Darüber hinaus müssen sowohl Aspekte der Rückwärtsdeckung als auch der Nachhaftungsdeckung berücksichtigt werden.





Sind die wesentlichen Haftungsrisiken der leitenden Organe durch die D&O-Versicherung abgedeckt, kann es im Ernstfall dennoch immer wieder dazu kommen, dass es im Schadensfall zu Auseinandersetzungen mit dem Versicherer kommt und dieser nicht eintreten will. Im Gesellschaftsrecht erfahrene Rechtsanwälte können Unternehmen beim Abschluss einer D&O-Versicherung beraten und Ansprüche gegen den Versicherer durchsetzen.



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Datum: 02.01.2018 - 09:05 Uhr
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