Was sich in 2018 ändert: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag steigen.
ID: 1566375
Wieviel bringt das dem Steuerzahler?
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wurde geschaffen, um das gesetzlich definierte Existenzminimum Erwachsener steuerfrei zu halten. Ledige müssen in 2018 für Einkünfte bis 9.000 Euro keine Steuern zahlen. Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnerschaften steht bei gemeinsamer Veranlagung der doppelte Betrag in Höhe von 18.000 Euro steuerfrei zur Verfügung. Wenn darüber hinaus weitere Einkünfte vorliegen, werden schnell Steuern fällig.
Kinderfreibetrag
Materielle Grundbedürfnisse eines Kindes sollen durch den Kinderfreibetrag gedeckt werden. Daher wird der Kinderfreibetrag vom zu versteuernden Einkommen der Eltern rechnerisch abgezogen. In 2018 beträgt der Kinderfreibetrag 4.788 Euro. Dazu kommt der Bedarfsfreibetrag, der unverändert bei 2.640 Euro je Kind liegt. Pro Kind steht Eltern dann insgesamt ein Freibetrag in Höhe von 7.428 Euro zu. "Der Kinderfreibetrag wird tatsächlich jedoch erst ab einem Einkommen von circa 64.000 Euro bei Verheirateten und circa 34.000 Euro bei Ledigen als Richtwerte wirksam", erklärt Gudrun Steinbach aus dem Vorstand. Liegt das Einkommen darunter, wirken sich die Freibeträge aufgrund des Kindergeldes nicht aus.
Unterhaltshöchstbetrag
Entsprechend dem Grundfreibetrag wurde auch der Unterhaltshöchstbetrag um 180 Euro auf 9.000 Euro in 2018 angehoben. Ist ein Steuerpflichtiger per Gesetz gegenüber einer anderen Person verpflichtet Unterhalt zu zahlen, so können diese Aufwendungen künftig bis maximal 9.000 Euro pro Jahr je unterhaltene Person steuerlich geltend gemacht werden, sofern daran geknüpfte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wieviel bringen die Anhebungen der Freibeträge dem Steuerzahler eigentlich? Durch diese Änderungen zum Jahreswechsel stehen Arbeitnehmern mit einem Durchschnittsverdienst gerade mal ein paar Euro im zweistelligen Bereich mehr zur Verfügung. Na, immerhin, eine kleine Steuerentlastung!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.
Pressereferent
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Straße 5
93128 Regenstauf
j.gabes(at)lohi.de
09402 503159
www.lohi.de




">

">
Datum: 02.01.2018 - 10:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1566375
Anzahl Zeichen: 2498
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach
Stadt:
München
Telefon: 089 2781310
Kategorie:
Wirtschaft (allg.)
Diese Pressemitteilung wurde bisher 471 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Was sich in 2018 ändert: Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag und Unterhaltshöchstbetrag steigen."
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).