(K)ein Buch mit sieben Siegeln: Das Grundbuch
ID: 1566391
verwirklichen, kommen Häuslebauer nicht um einen Eintrag im Grundbuch
herum. Dabei handelt es sich um ein staatliches Register, in dem alle
Grundstücksrechte verwaltet werden. Jedes Grundstück verfügt dabei
über ein eigenes, in drei Teile untergliedertes Blatt: Im ersten
steht das verwaltende Grundbuchamt, im zweiten das
Bestandsverzeichnis, welches die genaue Lage (Parzelle) enthält, und
im letzten Abschnitt sind die Rechte des Grundstücks beschrieben.
"Diese sind aufgegliedert in drei Abteilungen. Gerade wenn es um Kauf
und Finanzierung einer Parzelle geht, sollten zukünftige Eigentümer
diese kennen und verstehen", erklärt Stephan Scharfenorth,
Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de
(https://www.baufi24.de/).
Eigentum, Lasten und Beschränkungen
In Abteilung I stehen die "Eigentumsverhältnisse", in Abteilung II
die "Lasten und Beschränkungen" sowie in Abteilung III die
"Grundschulden des Verkäufers bei Kreditinstituten oder
Privatpersonen". Aus der ersten Abteilung erfährt der angehende
Käufer, ob der Verkäufer auch wirklich Eigentümer des Grundstücks
ist. Auch die zweite Abteilung ist für Käufer nicht unerheblich: Sie
regelt Wegerechte, Vorkaufsrechte und weitere Besonderheiten. "Hier
sind ebenfalls die rechtlich genehmigte Nutzung eines
Nachbargrundstücks oder Wohnrechte von Vorbesitzern enthalten. Diese
können unter Umständen den Wert der Parzelle negativ beeinflussen und
so einen möglichen Wiederverkaufswert mindern", so Scharfenorth
weiter.
Grundschuld und Finanzierungsränge
Für die Finanzierung ist die Abteilung III mit der Eintragung der
Grundschuld am wichtigsten. Denn sie gibt Auskunft über die drei
Finanzierungsränge, welche die Sicherheiten bei der Finanzierung
widerspiegeln. Kommt es beispielsweise zur Zwangsversteigerung, wird
zunächst der erste Rang bedient, dann der zweite und der dritte,
sofern der Erlös dies zulässt. Deshalb werden Hypotheken bei einer
Finanzierung in der Regel nur im ersten Rang eingetragen, da der
Kreditgeber hier die höchste Sicherheit erhält. "Die Eintragung der
Bank ins Grundbuch ist die Voraussetzung für die Auszahlung des
Darlehens. Erst danach können Bauherren über ihren Kredit verfügen",
weiß Scharfenorth. Wie monatliche Raten aus Zins, Tilgung und
Sondertilgung bei unterschiedlichen Finanzierungsbeträgen und
Beleihungssätzen ausfallen, ermitteln Interessierte schnell und
einfach mit dem Baufinanzierungsrechner
(https://www.baufi24.de/baufinanzierung-rechner/) von Baufi24.de.
Über Baufi24
Baufi24.de ist mit mehr als drei Millionen Besuchern pro Jahr
eines der bekanntesten Webportale für private Baufinanzierungen.
Zukünftige Hausbesitzer bekommen hier weitreichende Informationen
rund um das Thema Baufinanzierung und Immobilienkauf/-bau zur
Verfügung gestellt. In seinem Leistungsportfolio vergleicht das
Unternehmen die Angebote von mehr als 300 Banken. Mehr als 1.000
zertifizierte Berater stehen den Kunden in einem Partnernetzwerk mit
Beratung und Expertise zur Seite. Weitere Informationen unter
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Unternehmenskontakt: Baufi24 GmbH Stephan Scharfenorth,
Tel. +49 (0) 800 808 4000 E-Mail: redaktion@baufi24.de
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Datum: 02.01.2018 - 10:00 Uhr
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