Der Weg zum besseren Recht Bundesregierung beschließt Eckpunkte für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
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Der Weg zum besseren Recht Bundesregierung beschließt Eckpunkte für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung
Das Kabinett hat heute mit den Eckpunkten für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung in der 17. Legislaturperiode beschlossen, bei neuen Regelungen den damit verbundenen Aufwand aller Betroffenen umfassend auszuweisen und bestehende Belastungen weiter mit Nachdruck abzubauen.
Staatsminister Eckart von Klaeden, MdB, Koordinator der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, sagte hierzu: "Bessere Rechtsetzung und der Abbau von bestehenden Belastungen sind eigenständige Politikziele dieser Bundesregierung. Das heißt, nur dort zu regulieren, wo es unbedingt erforderlich ist. Neue Regelungen müssen zu den Menschen und Betrieben passen und möglichst wenig zusätzlichen Aufwand auslösen."
Mit den heute beschlossenen Eckpunkten stellt die Bundesregierung das Programm auf vier Säulen:
* Bei neuen Regelungen stellt die Bundesregierung künftig dar, wie sich der damit verbundene Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung ändert. Damit stellt sie sicher, dass der Gesetzgeber für seine Entscheidungen alle Informationen über die relevanten Umstände und Folgen erhält.
* Die Bundesregierung wird durch Projekte in unterschiedlichsten Lebens- und Rechtsbereichen weitere spürbare Vereinfachungen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung erzielen:
- Planungs- und Baurecht von Infrastrukturvorhaben,
- Steuererklärungen, steuerliche und zollrechtliche Nachweispflichten,
- Harmonisierung und Verkürzung der Aufbewahrungs- und Prüfungsfristen nach Handels-, Steuer-, und Sozialrecht,
- Betriebliche Beauftragte,
- Antrag auf gesetzliche Leistungen, insbesondere für Menschen, die pflegebedürftig, chronisch krank oder akut schwer krank sind, für Familien und Alleinerziehende sowie für Existenzgründer und Kleinunternehmen sowie bei drohender Firmeninsolvenz
- Erleichterung der elektronischen Übermittlung der Gewerbeanzeige
Die Bundesregierung verfolgt das gesetzte Abbauziel mit Nachdruck weiter:
um die Wirtschaft bis Ende 2011 um insgesamt 25 Prozent der Kosten aus Informationspflichten netto zu entlasten, werden alle Ressorts weitere Maßnahmen entwickeln und dem Bundeskabinett regelmäßig darüber berichten.
Die Bundesregierung wird sich weiter dafür einsetzen, die Bürokratie auf EU-Ebene zu reduzieren, EU-Vorschriften möglichst schlank umzusetzen und neue Belastungen möglichst zu verhindern.
Hintergrund:
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung von April 2006 das Ziel gesetzt, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratiekosten zu entlasten. Die bisherigen Maßnahmen haben die Belastung der Wirtschaft aus Informationspflichten von rund 48 Milliarden Euro pro Jahr bis Ende 2009 bereits um rund sieben Milliarden Euro abgebaut.
Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) unterstützt die Bundesregierung dabei, bestehende Bürokratiekosten aus Informationspflichten zu reduzieren und neue zu vermeiden. Mit der Ergänzung des Programms ist es notwendig, dass auch der NKR als unabhängiges Gremium erweiterte Prüfrechte im Gesetzgebungsverfahren erhält:
daher unterstützt die Bundesregierung die Ausweitung seiner Kompetenzen.
Informationen zum Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung unter:
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau
http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Buerokratieabbau/buerokratieabbau.html .
Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung
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Datum: 27.01.2010 - 17:19 Uhr
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