Risikogruppe Waldarbeiter: Nicht immer wird Borreliose als Berufskrankheit anerkannt

Risikogruppe Waldarbeiter: Nicht immer wird Borreliose als Berufskrankheit anerkannt

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Förster, Jäger und Mitarbeiter der Forstwirtschaft sind besonders gefährdet, an der von Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose zu erkranken. Der Aufenthalt in der Natur ist für diese Berufsgruppe unumgänglich. Doch gerade in Wäldern und auf Wiesen lauern die Parasiten. Auch Wildtiere, wie Hirsch, Reh und Wildschwein, sind Träger von Zecken.



(firmenpresse) - Förster, Jäger und Mitarbeiter der Forstwirtschaft sind besonders gefährdet, an der von Zecken übertragenen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) oder Borreliose zu erkranken. Der Aufenthalt in der Natur ist für diese Berufsgruppe unumgänglich. Doch gerade in Wäldern und auf Wiesen lauern die Parasiten. Auch Wildtiere, wie Hirsch, Reh und Wildschwein, sind Träger von Zecken.

Die milderen Temperaturen der vergangenen Jahre haben zur Erhöhung der Zeckenpopulation geführt. Zecken sind durch die wärmeren Winter auch länger aktiv. Bei ihrer Tätigkeit im Wald streifen Arbeiter und Jäger die Zecken unbemerkt von Sträuchern ab oder fangen sich die Tiere im Gras ein. Ist die Zecke erst einmal am Wirt, sucht sie eine geeignete Stelle, um sich, ähnlich wie eine Mücke, durch einen gezielten Stich vom Blut des Wirts zu ernähren. Je länger die Zecke am Körper verbleibt, desto größer ist das Risiko einer Infektion. Etwa jeder 100. Stich führt zu einer Borreliose.

Während es für FSME eine Impfung gibt, ist eine Erkrankung an Borreliose nur durch Aufmerksamkeit und Vorbeugung zu verhindern. Wer in der Natur arbeitet, sollte es sich zur Regel machen, am Ende des Tages seinen Körper nach Zecken abzusuchen. Denn trotz geschlossener Arbeitskleidung können sich die Spinnentiere anheften und unbemerkt weiterkrabbeln.

Neben dem aufmerksamen Prüfen bieten sich für Waldarbeiter und Jäger weitere Schutzmaßnahmen an. So gibt es, neben Spray, zum Beispiel Outdoorkleidung mit einer speziellen Imprägnierung, die zeckenabwehrend wirkt. Verwendet werden in der Regel Mittel, die Permethrin enthaltend.

Das Insektizid Permethrin ist ein Gift, das bei Kontakt auf die Nervenbahnen der Parasiten wirkt. Es kommt zur Überreizung der Nerven in den Beinen der Zecke. Sie bekommt „heiße Füße“ und krabbelt nicht weiter. Es folgen Bewegungsstörungen und Lähmungen bis hin zum Tod. Auch in Zeckenmitteln und Halsbändern für Hunde wird Permethrin häufig verwendet.



Permethrin ist umstritten, obwohl es für den Menschen grundsätzlich als ungefährlich gilt. Bei falscher, übermäßiger Anwendung und Überempfindlichkeit kann es unter anderem zu Hautirritationen, Jucken, Übelkeit und anderen allergischen Reaktionen kommen. Die US-Umweltbehörde EPA soll das Mittel zudem als ‚möglicherweise krebserregend‘ eingestuft haben.

Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einer Infektion mit Borreliose, können verschiedenste Symptome – von Gelenkentzündungen bis zu Herzrhythmusstörungen und Lähmungen – auftreten. Da diese Symptome anderen Krankheiten ähneln, werden sie oft lange nicht mit einem Zeckenstich in Verbindung gebracht. Hinzu kommt die Problematik ungenauer Borreliosetests. Standardtest, die zur Diagnose verwendet werden, liefern keine zuverlässigen Ergebnisse. Die Borreliose bleibt deshalb oft unentdeckt. Falsche Diagnosen und Fehlbehandlungen verlängern nicht selten den Leidensweg der Betroffenen und führen zur Chronifizierung der Infektion, die dann mitunter allen gängigen Therapien trotzt.

Das ist besonders problematisch für Personen, die hauptberuflich in der Forstwirtschaft tätig und damit erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Hinzu kommt, dass Borreliose nicht automatisch als Berufskrankheit anerkannt wird.

Als Berufskrankheiten gelten laut §9 Abs, 1 SGB VII Krankheiten, „ die nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht sind, denen bestimmte Personengruppen durch ihre versicherte Tätigkeit in erheblich höherem Grade als die übrige Bevölkerung ausgesetzt sind.“ Für die Feststellung zur Anerkennung von Berufskrankheiten sind die Unfallversicherungsträger zuständig.

Zur Anerkennung als Berufskrankheit reicht es laut einer Entscheidung des Bundessozialgerichts aber nicht aus, dass eine Infektion mit Lyme-Borreliose im Blut festgestellt wurde. Es müssen auch die typischen Symptome einer Borreliose vollends nachgewiesen werden können. Die Klage eines Forstwirts wurde im Juni 2017 abgeschmettert*. Die beim Kläger vorhandenen Gelenkbeschwerden und Herzrhythmusstörungen wurden anderen Ursachen zugeschrieben. Entsprechend haben Jäger, die die Jagd nicht hauptberuflich betreiben, kaum Chancen, nachzuweisen, dass sie sich die Borreliose bei ihrer Tätigkeit im Wald und nicht in der Freizeit zugezogen haben.

Trotz des erhöhten Risikos einer Borreliose-Erkrankungen bleibt Jägern, Förstern und Forstmitarbeitern somit nur eins: sich auf die eigene Aufmerksamkeit zu verlassen.

*Bundessozialgericht, Urteil vom 27.06.2017 B 2 U 17/15 R Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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