Bund zahlt Ost-Ländern 67,5 Mio. Euro vom SED-Vermögen zu wenig
ID: 1568011
ehemaligen SED-Vermögen deutlich weniger Geld als ihnen zusteht. Das
ergaben Recherchen des MDR-Magazins "Umschau". Demnach sollen von
insgesamt 252,5 Millionen Euro aus dem Kontoguthaben einer
SED-Tarnfirma in der Schweiz nur 185 Millionen Euro an die Ost-Länder
gehen. Den Differenzbetrag von 67,5 Millionen Euro behält das
Bundesfinanzministerium ein und begründet dies im Kern mit der
Absicherung von Risiken. Ein Sprecher erklärt dazu auf
Umschau-Anfrage: "Im Rahmen der jährlich zu erstellenden
Einnahmen/Ausgaben-Abrechnung müssen Rückstellungen u. a. für
Steuern, Anwalts- und Gerichtskosten, Personalkosten und mögliche
bzw. unbekannte Risiken ... gebildet werden."
Prof. Ulrich Blum von der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg hält die Rückstellung über 67,5 Millionen Euro für
unangemessen. "Anwalts- und Gerichtskosten betragen nicht ein Viertel
der strittigen Gesamtsumme. Zudem war diese Sache ab einem bestimmten
Zeitpunkt eindeutig und rechtskräftig entschieden", erklärt der
Wirtschaftswissenschaftler. Er vermutet eher ein trickreiches
Vorgehen des Bundes: "Er hat zwar geregelt, dass die Gelder an die
Länder auszuschütten sind, aber er will natürlich auch seinen Teil
haben. Darum hat er eine Konstruktion gewählt, die sehr erfolgreich
ist, einen Teil der Einnahmen über eine Rückstellung einzubehalten."
Das jetzt zu verteilende Geld stammt aus dem Vermögen der
SED-Tarnfirma Novum. Die Treuhandnachfolgeorganisation "Bundesanstalt
für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben" hatte sich jahrelang mit
einer österreichischen Bank und deren Schweizer Rechtsnachfolgern
über das Novum-Kontoguthaben vor Gericht gestritten und endgültig im
Frühjahr 2017 gewonnen. Dabei ging es um einen Betrag von 128
Millionen Euro zzgl. Zinsen. Nach Angaben des
Bundesfinanzministeriums hatte die Schweizer AKB-Bank ca. 252,5
Millionen Euro an den Bund überwiesen. Davon sollen 2018 insgesamt
185 Millionen Euro an die Ost-Länder gehen. Dass das Vermögen der
ehemaligen Parteien und Massenorganisationen der DDR den Ost-Ländern
zusteht, wurde im Gesetz über Parteien und andere politische
Vereinigungen festgelegt.
Unter Angabe der Quelle sofort frei
MDR-Magazin "Umschau", Dienstag, 9. Januar, 20.15 Uhr,
MDR-Fernsehen
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MDR, Hauptabteilung Kommunikation, Sebastian Henne,
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Datum: 09.01.2018 - 11:20 Uhr
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