„Burglind“ erstes Sturmtief des Jahres - Sturmschaden sofort reparieren
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Eines der wichtigsten Erledigungen nach einem Sturm ist die Besichtigung des Daches, da nach einem Sturm oft Dachschäden auftreten“, rät GVI-Präsident Siegfried Karle.
Ist die Dachfläche nach einem Sturmschaden beschädigt, z.B. durch gelöste Ziegel, sollte sie umgehend wieder repariert und geschlossen werden. „Sind Löcher entstanden, können diese zunächst mit einer Folie geschützt werden, damit kein Regen in die Dachkonstruktion eindringen kann und somit einer Schimmelbil-dung vorgebeugt werden“, empfiehlt Siegfried Karle.
Weitere hilfreiche Tipps zum Verhalten nach einem Sturmschaden stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ unter „Unwetter-Schäden und Versicherungen“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 10.01.2018 - 08:44 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1568307
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.01.2018
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