Krank zur Arbeit: warum ist das gefährlich für Arbeitnehmer?
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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Fachanwalt Bredereck(firmenpresse) - Immer wieder liest man davon, dass eine erstaunliche hohe Zahl an Arbeitnehmern krank zur Arbeit geht. Das mag bei leichteren Erkältungen und dergleichen eher unproblematisch sein, kann für Arbeitnehmer aber durchaus gefährlich werden. Welche Risiken bestehen?
Arbeitsrechtlich ist Arbeitsunfähigkeit entscheidend: Zunächst sollte begrifflich zwischen Krankheit und Arbeitsunfähigkeit unterschieden werden. Landläufig wird meist gesprochen von Krankmeldung, tatsächlich entscheidend ist jedoch im arbeitsrechtlichen Sinne der Begriff der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig, wenn er die vertragliche geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringen kann. Das geht nicht zwingend mit einer Krankheit einher, sondern hängt ab von der Art der Erkrankung sowie der Tätigkeit des Arbeitnehmers ab.
Erhöhtes Fehlerpotential bei Arbeitsunfähigkeit: Wenn der Arbeitnehmer nicht richtig fit oder sogar schwerwiegend erkrankt ist, sodass er eigentlich arbeitsunfähig wäre, besteht immer ein erhöhtes Risiko, dass er Fehler bei der Arbeit macht. Das Problem: Fehler, besonders wenn sie schwerwiegender Natur sind, können den Arbeitgeber grundsätzlich zu einer Abmahnung, im Extremfall sogar zu einer Kündigung berechtigen.
Kündigungsrisiko besonders bei verantwortungsvollen Tätigkeiten: Das Risiko von Fehlern und damit von entsprechenden Sanktionen (Abmahnung, Kündigung) ist größer, je mehr Verantwortung mit der entsprechenden Tätigkeit des Arbeitnehmers verbunden ist. Bei Berufskraftfahrern, Piloten und vergleichbaren Berufen können schon kleinste Fehler verheerende Folgen verursachen. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an die Sorgfalt, die Arbeitnehmer hier walten lassen müssen.
Krankheitsbedingte Kündigung für Arbeitgeber schwer: Bei vielen Arbeitnehmern, die sich in einer wackeligen Position im Arbeitsverhältnis sehen, dürfte auch der Gedanke eine Rolle spielen, dass ihnen vielleicht eine Kündigung droht, wenn sie (zu oft) krankheitsbedingt der Arbeit fernbleiben. Eine Kündigung wegen der Erkrankung eines Arbeitnehmers ist aber für Arbeitgeber sehr schwierig. Die Anforderungen an eine wirksame Kündigung sind hier sehr hoch. Macht der Arbeitnehmer dagegen schwerwiegende Fehler, weil er sich trotz Arbeitsunfähigkeit zur Arbeit schleppt, hat es der Arbeitgeber deutlich leichter. Er sollte sich also im Einzelfall sehr genau überlegen, ob es das Risiko wirklich wert ist.
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11.01.2018
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