Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker
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Rückabwicklung der Lebensversicherung mit dem Widerrufsjoker

(firmenpresse) - Die andauernde Niedrigzinsphase hat Lebens- oder Rentenversicherungen für viele Verbraucher uninteressant gemacht. Der Widerrufsjoker kann den Ausstieg aus der unrentablen Police ermöglichen.
Lebensversicherungen galten lange Zeit als wichtiger Baustein der Altersvorsorge. Doch die andauernde Niedrigzinsphase hat ihre Spuren hinterlassen. Bei einigen Versicherungsunternehmen gibt es inzwischen Überlegungen, sich von dem Geschäft mit Lebensversicherungen zu trennen. Auch für viele Verbraucher ist die Lebensversicherung oder Rentenversicherung nicht mehr die geeignete Geldanlage, da sie zu wenig Rendite abwirft oder das Geld anderweitig besser investiert sein könnte. Die vorzeitige Kündigung der Police ist aufgrund des zumeist enttäuschenden Rückkaufwerts allerdings keine Alternative.
Die Rückabwicklung der Lebensversicherung durch den Widerruf bzw. Widerspruch ist in der Regel für den Verbraucher finanziell deutlich interessanter als die vorzeitige Kündigung. Denn die Kosten für Vertrieb und Verwaltung können dann nicht auf den Versicherungsnehmer abgewälzt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Durch den erfolgreichen Widerruf der Lebensversicherung erhält der Verbraucher seine geleisteten Prämien zurück. Für den gewährten Versicherungsschutz kann der Versicherer einen gewissen Betrag einbehalten. Unterm Strich bleibt für den Versicherungsnehmer durch den Widerruf in der Regel aber eine deutlich höhere Summe übrig als bei der Kündigung.
Möglich ist der Widerruf, wenn der Versicherer eine fehlerhafte Widerspruchsbelehrung verwendet hat oder der Versicherungsnehmer die Versicherungsunterlagen und Verbraucherinformationen nicht vollständig erhalten hat. Dann wurde die Widerspruchsfrist nie in Lauf gesetzt, so dass der Widerspruch auch noch Jahre nach Abschluss der Versicherung möglich ist. Der Widerspruch kann selbst dann noch durchgesetzt werden, wenn die Police bereits gekündigt und der Rückkaufswert ausgezahlt wurde.
Für den Laien ist allerdings häufig nicht ersichtlich, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerspruch vorliegen. Im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte können prüfen, ob der Widerspruch möglich ist. Zudem können sie den Widerspruch auch durchsetzen, wenn der Versicherungsgeber diesen nicht akzeptiert, obwohl der Widerruf gerechtfertigt ist. In vielen Fällen kann auch eine außergerichtliche Einigung erreicht werden.
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Datum: 12.01.2018 - 09:20 Uhr
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