Anwaltshaftung: Anwaltspfusch beim Darlehenswiderruf
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Auf rund 25.000 € beläuft sich mittlerweile der Schaden, den die Eheleute E. ihrem ehemaligen Anwalt zu verdanken haben. In einem Interview in der Lokalzeitung stellte er sich als Spezialist für den Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen dar. Im Fall der Eheleute E. zeigte er wenig Expertise. Kreditverträge, bei denen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt Fehler der Belehrung festzustellen waren, erklärte er für widerruflich, andere, bei denen ihm nicht einmal ein Vertrag mit Belehrung vorlag, erklärte er immer für widerruflich – weil die Belehrungen dieser Bank immer falsch seien.
Eine Klage ging erwartungsgemäß mit Pauken und Trompeten verloren, eine andere wurde zum Glück nicht eingereicht. Jetzt klagen die Eheleute E gegen ihren ehemaligen Anwalt auf Schadenersatz.
Link zum Fachartikel: https://nittel.co/kanzlei/anwaltshaftung/anwalt-fehler-beim-darlehenswiderruf.html
Nittel, der zahlreiche Mandanten mit vergleichbaren Fragestellungen betreut, rät allen Verbrauchern, die Klagen wegen des Widerrufs von Darlehensverträgen verloren haben, die Urteile dahingehend prüfen zu lassen, ob sie Opfer von Anwaltspfusch geworden sind.
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel und sein Team kümmern sich umfassend um die rechtliche Seite des Vermögens privater und institutioneller Investoren. Dies bedeutet Vorsorge vor teuren Fehlentwicklungen in Form von vorausschauender Beratung, Kontrolle und rechtlicher Gestaltung auf der einen und Nachsorge, also die Durchsetzung von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung oder Vermögensverwaltung, auf der anderen Seite.
Mehr Informationen finden Sie im Internet unter https://nittel.co , http://anwaltshaftung.de und http://darlehenswiderruf.net
Datum: 12.01.2018 - 18:11 Uhr
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