MDR-Recherchen lösen Razzia gegen internationalen Schleuserring aus
ID: 1570793
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Rund 170 Einsatzkräfte der Bundespolizei sind am heutigen Morgen
bundesweit gegen einen international operierenden Schleuserring
vorgegangen.
Der Schwerpunkt der Maßnahme befand sich in Berlin, wo zunächst
zwei Haftbefehle vollstreckt und acht Durchsuchungen durchgeführt
wurden. Weitere Durchsuchungen fanden in den Bundesländern
Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen,
Baden-Württemberg und Bayern statt. Zeitgleich mit den Maßnahmen in
Deutschland erfolgte durch den polnischen Grenzschutz ein Zugriff auf
polnischem Hoheitsgebiet. (Deutschland 15 Objekte, Polen 7 Objekte).
Es wurden zahlreiche Beweismittel beschlagnahmt, darunter befanden
sich u.a. Mobiltelefone und elektronische Speichermedien. Auch
konnten erhebliche Vermögenswerte der Täter in Deutschland und Polen
beschlagnahmt werden.
Auslöser der Ermittlungen und Razzia waren Berichterstattungen in
den Fernsehmagazinen "FAKT" und "exakt" des Mitteldeutschen Rundfunks
im November 2016.
MDR-Reporter hatten über einen polnisch-syrischen Familienverband
berichtet, der banden- und gewerbsmäßig Flüchtlinge nach Deutschland
schleuste. Nach MDR-Recherchen wurden vornehmlich syrische
Staatsangehörige für rund 8.000 Euro pro Person über Polen nach
Deutschland eingeschleust.
Dafür wurden mit falschen Angaben polnische Touristenvisa
erschlichen, die eine Einreise per Flugzeug nach Polen und von dort
auf dem Landweg weiter nach Deutschland ermöglichten. Die
Geschleusten stellten hier dann regelmäßig Asylanträge. Für
Asylanträge ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
zuständig, dort fiel die Masche der Schleuser aber bisher offenbar
nicht auf.
Zwar bestätigte das BAMF auf MDR-Anfrage, dass es seit 2017
möglich sei, auch rückwirkend die in Asylverfahren erfassten
Fingerabdrücke automatisch mit dem Visaerfassungssystem abzugleichen,
im konkreten Fall müsse aber erst geprüft werden, ob es
Auffälligkeiten gab. Wenn das Bundesamt Hinweise auf
Visa-Erschleichungen hat, meldet es dies an die zuständigen
Sicherheitsbehörden, die die Fälle dann weiterverfolgen. Das
Bundesamt ist keine Strafverfolgungsbehörde.
Das MDR-Magazin "exakt" beschäftigt sich am Mittwoch um 20.15 Uhr
mit dem Thema.
Mehr dazu auch unter www.mdr.de/investigativ.
Pressekontakt:
MDR, Presse und Information, Susanne Odenthal, Tel.: (0341) 3 00 64
57, E-Mail: presse@mdr.de, Twitter: @MDRpresse
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Datum: 17.01.2018 - 11:49 Uhr
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