Krankenkassen passen Zusatzbeitrag an – Kassenwechsel interessant
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Seit 1. Januar 2015 zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 7,3 Prozent vom Bruttoeinkommen (maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 4.425 Euro monatlich bzw. 53.100 Euro jährlich) als Krankenkassenbeitrag. Die Krankenkasse kann jedoch zusätzlich einen bestimmten Prozentsatz als Zusatzbeitrag erheben, was mittlerweile alle Krankenkassen außer einer durchführen. Die Spanne des Zusatzbeitrags liegt zum 1. Januar 2018 zwischen 0,0 und 1,7 Prozent. Der Durchschnittliche Zusatzbeitrags beträgt 1,0 Prozent.
Mit einem Kassenwechsel können je nach Einkommen schon allein durch den unterschiedlichen Zusatzbeitrag bis zu rund 900 Euro im Jahr gespart werden. Allerdings erhöht sich dann die persönliche Einkommensteuerzahlung, da auch weniger Sonderausgaben abgezogen werden können. Dadurch fällt die Ersparnis etwas geringer aus. Der Kassenwechsel auf Grund des niedrigen Beitragssatzes muss jedoch nicht immer die beste Lösung sein.
„Wenn der Versicherte ein besonderes Versorgungsangebot wie beispielsweise homöopathische Behandlungen wahrnehmen oder ein attraktives Bonusprogramm nutzen möchte, kann es sich lohnen, trotz höheren Zusatzbeitrags bei der bisherigen Krankenkasse zu bleiben oder eine Krankenkasse mit höherem Zusatzbeitrag zu wählen“, weist Siegfried Karle, Präsident der GVI, hin. „Allerdings bieten bereits manche günstige Krankenkassen schon Sonderleistungen an. Daher sollten die Leistungen der Krankenkassen vor einem Kassenwechsel genau verglichen werden“, empfiehlt Siegfried Karle.
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Datum: 23.01.2018 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 23.01.2018
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