Grundlagen und Bedeutung der Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung soll uns vor Schadensersatzansprüchen schützen.
Informationen zur Privathaftpflichtversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflichtversicherung.html
Aus dieser Tatsache heraus ist auch zu verstehen, dass z. B. mehr als 80 Prozent der Haushalte mit Kindern eine Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Somit gehört die Privathaftpflichtversicherung zu den verbreitetsten Versicherungen in Deutschland.
Die Privathaftpflichtversicherung hat eine positive Wirkung für Schädiger und Geschädigten zugleich. Zu einem sichert sie das Vermögen des Schädigers vor Schadensersatzansprüchen. Gleichzeitig garantiert sie aber dem geschädigten Anspruchsteller, dass er eine Ersatzleistung auch dann erhält, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers dieses ohne Privathaftpflichtversicherung nicht zulassen würden.
Wird durch die Handlung einer Person ein anderer (oder juristisch formuliert: "Ein Dritter") geschädigt, so entspricht es unserem Rechtsempfinden, dass der Schädiger die Pflicht hat, diesen Schaden wieder gutzumachen. Die Verpflichtung zum Schadensersatz wird Haftpflicht genannt. Damit der Umfang dieser Ersatzleistung nicht nach willkürlichen Maßstäben geregelt wird, muss es Rechtsvorschriften geben, welche die Regelungen des Schadensausgleiches bestimmen.
In Deutschland gibt es kein einheitliches, umfassendes Haftpflichtgesetz, sondern die relevanten Bedingungen ergeben sich aus einer Vielzahl von Gesetzen, wie z. B. dem
-BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)
-StVG (Straßenverkehrsgesetz)
-ProdHaftG (Produkthaftungsgesetz
-UmweltHG (Umwelthaftungsgesetz) und viele mehr.
Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, in einem Vertrag bestimmte Bestimmungen zu vereinbaren, die z. B. bei mangelhafter Erfüllung eines Vertrages über den gesetzlichen Rahmen hinausgehende Schadensersatzansprüche festlegen.
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Datum: 29.01.2010 - 09:20 Uhr
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