Neue Tarife in der Zahnzusatzversicherung seit Jahresbeginn
Es gibt neue und verbesserte Tarife in der Zahnzusatzversicherung. Auffallend: Leistungsstaffelungen in den ersten Jahren, dafür aber hohe Erstattung.
Die Barmenia war mit dem Tarif ZG in den letzten beiden Jahren Testsieger bei Finanztest und für gute Leistungen bekannt. Bedingt durch massiv gestiegene Ausgaben sah sich die Barmenia gezwungen, einen Tarif ins Rennen zu schicken, der im Wesentlichen die Leistungen des Vorgängertarifes bietet, aber auch noch Leistungen im Bereich Zahnbehandlung integriert hat. Größter Unterschied ist nun die Leistungsstaffelung, die sich über die ersten fünf Jahren zieht (mit maximal 5.000 Euro Erstattung). Aber auch für Zahnbehandlung, Prophylaxe und professionelle Zahnreinigung wird nun im gewissen Umfang geleistet. Wichtig für Senioren: bei dem Tarif gibt es kein Höchsteintrittsalter.
Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html
Die Universa bietet mit den Tarifen dent Komfort und dent Privat eine völlig neue Alternative der Zahnzusatzversicherung an. Auch hier ist das Höchsteintrittsalter sehr hoch angesetzt (bis 80 Jahre), bei den Tarifen werden Gesundheitsfragen gestellt, in den Bedingungen wird lediglich auf den Ausschluss von bereits fehlenden Zähnen hingewiesen. Auch für die professionelle Zahnreinigung und Prophylaxemaßnahmen werden bis zu 75 Euro pro Jahr erstattet. Die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird auf 100 Prozent Erstattung aufgestockt, im Tarif dent Privat übernimmt die Universa 80 bis 90 Prozent der Kosten einschließlich der Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung.
Erstattung für Zahn Behandlung ist auch ein Thema für die Continentale. Mit der Zahnzusatzversicherung CEZP können Versicherte für die Leistungen bis zu 80 Euro pro Versicherungsjahr in Anspruch nehmen. Ebenso wird die Regelversorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung mit 100 Prozent abgedeckt. Bei privatärztlichen Rechnungsanteilen oder höherwertiger Versorgung fällt immer noch eine Erstattung von insgesamt 80 bis 90 Prozent an, je nachdem ob ein Prophylaxenachweis vorliegt.
Im Rahmen der Diskussion um Beitragsanpassungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder um die Leistungen im Allgemeinen werden sicherlich noch andere Versicherungsgesellschaften auf den Zug aufspringen und sich etwas im Bereich der Zahnzusatzversicherung einfallen lassen.
Bildquelle: Frank Rosskoss, www.pixelio.de
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Datum: 29.01.2010 - 09:40 Uhr
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