Wann darf sich der Vermieter der Mietkaution bedienen?

Wann darf sich der Vermieter der Mietkaution bedienen?

ID: 1576305

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, zum Urteil des Landgerichts Berlin vom 20.07.2017 - 67 S 111/17.



Fachanwalt BredereckFachanwalt Bredereck

(firmenpresse) - Die Kaution dient dem Vermieter in erster Linie als Sicherheit für Ansprüche gegen den Mieter, z. B. wegen Beschädigung der Mietsache oder ausbleibender Mietzahlung. Immer wieder Gegenstand von Streitigkeiten ist die Frage, wann der Vermieter sich der Kaution tatsächlich bedienen darf, um sie mit seinen Forderungen zu verrechnen. Kommt es nach dem Ende des Mietverhältnisses zum Streit mit dem Mieter, ist so mancher Vermieter hier vorschnell unterwegs.



LG Berlin zur Verwendung der Mietkaution: In einem aktuellen Urteil hat sich das Landgericht Berlin mit der Frage beschäftigt, wann der Vermieter zur Verwendung der Mietkaution berechtigt ist. In dem konkreten Fall hatten Vermieter und Mieter über das Bestehen von Ansprüchen der Vermieter gestritten. Die Vermieter wollten daraufhin die geleistete Kaution verwenden. Dagegen wendeten die Mieter sich im Eilverfahren und begehrten Unterlassung.



Verwendung nur bei unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen: Nachdem ihr Antrag vom Amtsgericht Berlin-Wedding noch abgelehnt worden war, hatte er vor dem Landgericht Erfolg. Eine Verwendung der Kaution sei für den Vermieter nur möglich, sofern seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder zwischen ihm und dem Mieter unstreitig seien.



Das Landgericht: Auch nach Beendigung des Mietverhältnisses hat die Kaution grundsätzlich nur eine Sicherungs- und keine Befriedigungsfunktion; deshalb ist der (Wohnraum-)Vermieter nach Vertragsende nur wegen unstreitiger oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche zur Inanspruchnahme der Kaution befugt (Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2017 - 67 S 111/17).



Unterlassungsanspruch des Mieters: Sofern der Vermieter damit droht, sich der Kaution zu bedienen, obwohl die genannten Voraussetzungen nicht vorliegen, hat der Mieter demnach einen Unterlassungsanspruch, den er auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen kann. Dazu weiter das Landgericht: Droht nach Beendigung des Mietverhältnisses die Inanspruchnahme der Kaution durch den Vermieter wegen streitiger Ansprüche, kann der Mieter im einstweiligen Verfügungsverfahren Unterlassung verlangen. Die drohende Inanspruchnahme der Kaution reicht unabhängig von ihrer Höhe als Verfügungsgrund gemäß §§ 935, 940 ZPO aus, selbst wenn vermieterseits ein konkretes Insolvenzrisiko nicht besteht (Landgericht Berlin, Urteil vom 20.07.2017 - 67 S 111/17).





Erfreuliches Urteil für Mieter: Mieter können sich über die Entscheidung freuen. Sie gibt ihnen ein wirksames Mittel an die Hand, um gegen aus ihrer Sicht fragwürdige Forderungen des Vermieters (z. B. wegen Schönheitsreparaturen) vorzugehen. Um eine gefestigte Rechtsprechung handelt es sich dabei aber nicht.



30.01.2018



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



Alles zum Mietrecht: www.mietrechtler-in.de


Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Saarbrücker Zeitung: Handwerks-Präsident warnt vor Abschaffung der sachgrundlosen Befristung Neuer Repräsentant des UNHCR in Deutschland / Dominik Bartsch höchster Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 01.02.2018 - 14:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1576305
Anzahl Zeichen: 3365

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 298 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wann darf sich der Vermieter der Mietkaution bedienen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Kündigung im Kleinbetrieb: Chancen auf eine Abfindung? ...

Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb haben grundsätzlich keinen besonders starken Kündigungsschutz. Das liegt vor allem am Kündigungsschutzgesetz, dass nur für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt und auf Kündigungen von Mitarbeitern in Kle ...

Alle Meldungen von Bredereck& Willkomm


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z