31 Millionen im Ehrenamt – gesetzlicher Versicherungsschutz reicht nicht
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Wichtig zu wissen ist, ein bestehender Versicherungsschutz lässt sich nicht verallgemeinern. Der Umfang, in dem der ehrenamtliche Mitarbeiter in seiner Tätigkeit versichert ist, ist von Institution zu Institution verschieden. In der Regel genießt der ehrenamtliche Mitarbeiter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung bei eigenen Unfällen. Doch wer einen Personen- oder Sachschaden verursacht, muss auch dafür haften. Dafür greift ein extra abgeschlossener Haftpflichtversicherungsvertag.
„Doch bei aller Freude an der Sache, viele ehrenamtliche Helfer wissen nicht, ob sie überhaupt einen ausreichenden Versicherungsschutz besitzen. Der gesetzliche Schutz reicht in der Regel nicht aus, es muss auch privat vorgesorgt werden“, betont Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).
Ausführliche Informationen und Hinweise stehen ehrenamtlichen Helfern unter dem Stichwort „ Ehrenamt und Versicherungsschutz“ unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
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Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 02.02.2018 - 09:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1576544
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 01.02.2018
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